Committee:Satzung des Wahlkomitees
Zweck
Der Zweck des Wahlkomitees (das "Komitee") besteht darin, bei der Gestaltung und Umsetzung des Auswahlverfahrens für von der Community und von Partnern ausgewählte Mitglieder für das Kuratorium der Wikimedia Foundation (das "Kuratorium") zu helfen. Das Komitee kann auch bei ähnlichen von der Community ausgewählten Positionen helfen, die vom Kuratorium bestimmt werden.
Mitgliedschaft und Organisation
Komitee-Mitglieder
Das Komitee besteht aus mindestens 5 und höchstens 15 Mitgliedern. Mitglieder des Komiteed werden vom Führungskomitee des Kuratoriums in Absprache mit den amtierenden Mitgliedern des Kuratoriums für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Amtszeiten, die ein Mitglied des Komitees absolvieren kann. Bei der Auswahl und Ernennung seiner Mitglieder versucht das Führungskomitee, die Breite der Vielfalt innerhalb der Wikimedia-Bewegung und der Welt, der die Bewegung dient, abzubilden.
Ein Mitglied behält seine Position, bis seine Amtszeit endet oder bis diese Position durch ein anderes, vom Führungskomitee ernanntes Mitglied besetzt wird. Das Führungskomitee kann ein Mitglied aus wichtigem Grund mit Stimmenmehrheit abberufen und ersetzen. Jedes zur Besetzung einer freien Stelle ernannte Komiteemitglied bleibt nur für den Rest der Amtszeit seines Vorgängers im Amt, sofern es nicht wiederernannt wird.
Mitglieder des Wahlkomitees sind für 18 Monate nach Ende ihrer Amtszeit im Komitee von der Teilnahme an Wahlen, die vom Wahlkomitee geplant, organisiert oder überwacht werden, ausgeschlossen.
Vorsitzende
Das Komitee ernennt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für eine Amtszeit von einem Jahr. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen und die Arbeit des Komitees.
Das Komitee kann außerdem aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden für eine Amtszeit von einem Jahr ernennen. Der stellvertretende Vorsitzende übernimmt die Aufgaben des Vorsitzenden, wenn dieser nicht zur Verfügung steht.
Beratende Mitglieder
Das Komitee kann Berater ohne Stimmrecht ernennen, die zu Sitzungen des Komitees eingeladen werden oder dem Komitee mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Das Komitee legt die Bedingungen der Ernennung der Berater in seinen Ernennungsbeschlüssen fest. Beratende Mitglieder dürfen keine stimmberechtigten Mitglieder des Komitees sein.
Mitarbeiter der Wikimedia Foundation
Die Wikimedia Foundation kann Mitarbeiter abstellen, die das Komitee bei seinen Tätigkeiten unterstützen und zu dessen effektiver Arbeit beitragen. Mitarbeiter der Foundation können das Komitee mit ihrem Wissen und ihrer Expertise beraten. Kein Mitarbeiter ist stimmberechtigtes Mitglied des Komitees.
Verbindungspersonen des Kuratoriums
Das Kuratorium kann Verbindungspersonen für das Komitee ernennen, um die Kommunikation und Koordination zwischen Komitee und Kuratorium zu erleichtern. Die Verbindungspersonen des Kuratoriums sind die primären Ansprechpartner des Komitees und informieren das Kuratorium über die Aktivitäten des Komitees und das Komitee über relevante Aktivitäten des Kuratoriums. Sie können bei Bedarf Informationen über die Tätigkeit des Komitees anfordern, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Kein Mitglied des Kuratoriums ist stimmberechtigtes Mitglied des Komitees.
Verantwortlichkeiten
Wahl der Kuratoriumsmitglieder
Das Komitee ist in jeder Phase des Auswahlprozesses für durch die Community und Partner gewählte Mitglieder des Kuratoriums verantwortlich, wie in Artikel IV, Abschnitt 3(C) der Satzung der Foundation festgelegt. Dazu gehören:
- Zeitplan – Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern, um die Einzelheiten des Zeitplans der Wahl basierend auf dem vom Kuratorium festgelegten Ziel-Enddatum zu bestimmen und mitzuteilen.
- Kandidatur – In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und in Absprache mit dem Kuratorium den Prozess zum Sammeln und Überprüfen der Kandidatenerklärungen entwerfen.
- Öffentlichkeitsarbeit – Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern, um die verschiedenen Wikimedia-Communitys mit Informationen über die Wahl zu erreichen, einschließlich der Abstimmung und des Aufrufs zur Kandidatensuche.
- Freiwillige – Feststellen, ob zusätzliche Freiwillige zur Unterstützung der Durchführung der Wahl benötigt werden, und Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern, um diese Freiwilligen zu rekrutieren und zu koordinieren.
- Kommunikation – Überprüfen der von den Mitarbeitern verfassten Mitteilungen zur Wahl und Mitarbeit bei der Entscheidung, wann Mitteilungen vom Komitee, den Mitarbeitern oder dem Kuratorium herausgegeben werden sollen.
- Bewertung – Unterstützung bei der Überprüfung der Kandidaten anhand der vom Kuratorium festgelegten Kriterien.
- Wahlkampf – Festlegen von Regeln für die Durchführung des Wahlkampfs durch Kandidaten und diese durchsetzen. Überwachen des Prozesses, bei dem Kandidaten aufgefordert werden, Fragen zu beantworten.
- Abstimmung – Bestimmen der Abstimmungsmethode und der Wahlberechtigungskriterien und Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern, um die Abstimmungsplattform festzulegen und die Anträge auf Wahlberechtigung zu prüfen.
- Ergebnisse – Prüfung und Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse.
Das Komitee, die Mitarbeiter und das Kuratorium arbeiten bei Bedarf zusammen, um eine detailliertere Aufgabenverteilung zu schaffen. Bei Bedarf entscheidet das Kuratorium als letzte Instanz über Fragen oder Streitigkeiten zu Rollen und Verantwortlichkeiten. Alle Aspekte des Auswahlverfahrens für Mitglieder des Kuratoriums unterliegen der Autorität des Kuratoriums, wie sie durch geltendes Recht, die Satzung der Foundation und andere maßgebliche Dokumente festgelegt ist.
Andere Wahlen
Das Kuratorium kann den Rat und die Unterstützung des Komitees bei Wikimedia-Wahlen für andere Positionen oder bei anderen Abstimmungen der Bewegung in Anspruch nehmen.
Prozeduren und Prozesse
Treffen
Das Komitee bestimmt Zeit und Ort seiner Sitzungen. Er kann virtuell oder vor Ort tagen. Damit das Komitee in einer Sitzung Maßnahmen ergreifen und Entscheidungen treffen kann, muss es beschlussfähig sein. Die Beschlussfähigkeit wird durch die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Komitees erreicht.
Beschlüsse
Das Komitee entscheidet in Form von Beschlüssen. Ein Beschluss kann in einer Sitzung mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Komitees angenommen werden. Ein Beschluss kann auch außerhalb einer Sitzung mit schriftlicher Zustimmung der Mehrheit der jeweils dem Komitee angehörenden stimmberechtigten Mitglieder angenommen werden. Das Komitee kann zusätzliche Regeln und Verfahren für die Einreichung, Abstimmung und Veröffentlichung von Beschlüssen festlegen.
Unterkomitees
Das Komitee kann Unterkomitees einrichten, die die Arbeit an bestimmten Projekten oder Prozessen leiten. Das gesamte Komitee bleibt für die Arbeit der Unterkomitees verantwortlich. Daher sind die Unterkomitees verpflichtet, dem gesamten Komitee zeitnah über ihre Aktivitäten zu berichten. Bei der Einrichtung von Unterkomitees sollte das Komitee berücksichtigen, welche Entscheidungen und Befugnisse nicht vollständig an ein Unterkomitee delegiert werden sollten.
Budget
Das Komitee kann für seine Aktivitäten Finanzmittel von der Wikimedia Foundation beantragen, darunter:
- allgemeine Betriebskosten;
- Reise- und Spesenkosten für Sitzungen des Komitees vor Ort;
- Reise- und Spesenkosten für Mitglieder des Komitees zur Teilnahme an Veranstaltungen, Sitzungen und Konferenzen als Vertreter des Komitees;
- Entwicklung des Komitees und Teambildung; und
- Beauftragung externer Berater.
Das Komitee muss sämtliche Aufzeichnungs- und Berichtspflichten erfüllen, die von den Mitarbeitern der Foundation für alle von der Foundation zugewiesenen Budgets festgelegt werden.
Aufzeichnung und Berichterstattung
Das Komitee führt schriftliche Aufzeichnungen über:
- Mitglieder des Komitees;
- angenommene Beschlüsse;
- Kommunikationsaufzeichnungen;
- Sitzungsprotokolle, die mindestens alle in der Sitzung getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen enthalten; und
- Budget und Ausgaben des Komitees.
Die Foundation kann Mitarbeiter zur Unterstützung dieser Dokumentation bereitstellen. Das Komitee stellt diese Aufzeichnungen dem Kuratorium und den Mitarbeitern der Foundation auf Anfrage zur Verfügung. Das Komitee berichtet dem Kuratorium über seine Verbindungspersonen des Kuratoriums mindestens vierteljährlich über seine Tätigkeit.
Diese Satzung wurde am 6. April 2023 vom Führungskomitee des Kuratoriums genehmigt.