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Committee:Satzung des Exekutivkomitees

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Zweck

Der Zweck des Exekutivkomitees (das "Komitee") ist die Koordinierung und Überwachung der Arbeit des Kuratoriums ("Kuratorium") der Wikimedia Foundation ("Foundation"), die Erleichterung der Entscheidungsfindung zwischen den Sitzungen des Kuratoriums oder in dringenden Krisensituationen, die Unterstützung des Kuratoriums bei der Bewertung der Leistung und Vergütung des Geschäftsführers und anderer leitender Angestellter sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechtsrichtlinie durch die Foundation.

Mitgliedschaft und Organisation

Mitglieder des Komitees

Die Mitglieder des Komitees sind der Vorsitzende des Kuratoriums und die stellvertretenden Vorsitzenden des Kuratoriums. Mitglieder des Kuratoriums werden automatisch Komiteemitglieder, sobald ihre Amtszeit als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums beginnt; ihre Mitgliedschaft im Komitee endet mit dem Ausscheiden aus diesen Positionen. Der Vorsitzende des Kuratoriums ist gleichzeitig Vorsitzender des Exekutivkomitees.

Das Kuratorium kann bei Bedarf weitere Mitglieder des Komitees als Komiteemitglieder ernennen.

Das Kuratorium kann darüber hinaus ein oder mehrere weitere Mitglieder des Kuratoriums zu stellvertretenden Komiteemitgliedern ernennen, die im Falle abwesender Komiteemitglieder deren Aufgaben übernehmen.

Die Amtszeit der Komiteemitglieder beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das ernannte Mitglied des Kuratoriums nicht vom Kuratorium ersetzt oder seine Komiteemitgliedschaft beendet wird.

Freiwillige beratende Mitglieder

Das Komitee kann freiwillige beratende Mitglieder zur Teilnahme an Komiteesitzungen und Beratungen berufen. Die freiwilligen beratenden Mitglieder werden vom Komiteevorsitzenden auf Grundlage ihrer Qualifikationen und Fachkenntnisse (nach dessen freiem Ermessen) formell nominiert und von der Mehrheit der Komiteemitglieder bestätigt. Die Amtszeit der freiwilligen beratenden Mitglieder kann jährlich verlängert werden. Alle freiwilligen beratenden Mitglieder unterliegen denselben Offenlegungs- und Zertifizierungspflichten, die das Kuratorium gemäß der Richtlinie der Foundation zu Interessenkonflikten vorschreibt. Freiwillige beratende Mitglieder dürfen keine stimmberechtigten Komiteemitglieder sein.

Mitarbeiter der Foundation

Das Büro des Geschäftsführers stellt dem Komitee bei Bedarf personelle Unterstützung zur Verfügung, um dessen effektive Arbeit zu gewährleisten. Der Komiteevorsitzende kann Mitarbeiter der Foundation bei Bedarf zu den Sitzungen einladen. Mitarbeiter der Foundation dürfen keine stimmberechtigten Mitglieder des Komitees sein.

Verantwortlichkeiten

Das Komitee ist verantwortlich für die reibungslose und effiziente Arbeit des Kuratoriums, die Koordination der Kuratoriumsarbeit in den verschiedenen Komitees und mit der Geschäftsleitung sowie die Sicherstellung, dass das Kuratorium seine Aufgaben unter Einhaltung der geltenden Protokolle und Verfahren erfüllt. Das Komitee verfolgt die Arbeit der anderen Komitees und identifiziert Überschneidungsbereiche, in denen eine Koordination erforderlich ist. Er berät den Vorsitzenden des Kuratoriums hinsichtlich der Tagesordnungen für die Sitzungen des gesamten Kuratoriums. Das Komitee überprüft die Einhaltung der Menschenrechtsrichtlinie durch die Foundation, unter anderem durch jährliche Berichte der Mitarbeiter. Es begleitet den Prozess der Ernennung von Mitgliedern des Kuratoriums in die Komitees und überprüft bei Bedarf die Positionen des Vorstands des Kuratoriums. Das Kuratorium kann dem Komitee weitere Aufgaben übertragen, die zur Erfüllung seiner Ziele erforderlich sind. Insbesondere steht das Komitee dem Kuratorium zur Verfügung, um Entscheidungen in Angelegenheiten zwischen den Sitzungen zu delegieren, die zwar einer Prüfung durch das Kuratorium bedürfen, aber nicht unbedingt der Zustimmung des gesamten Kuratoriums. Wie alle anderen Komitees ist auch das Exekutivkomitee nur dann befugt, im Namen des Kuratoriums zu handeln, wenn das Kuratorium ihm diese Befugnis ausdrücklich überträgt.

Das Komitee unterstützt das Kuratorium bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit der Vergütung der Führungskräfte und der Überprüfung der Zielerreichung im Hinblick auf die Ziele der Organisation. Zu diesen Aufgaben gehören:

  • Unterstützung des Kuratoriums bei der Bewertung der Leistung des Geschäftsführers im Hinblick auf die Ziele der Organisation mindestens auf jährlicher Basis;
  • Empfehlung an das Kuratorium zur Genehmigung der jährlichen Vergütung des Geschäftsführers nach Prüfung von Vergleichsdaten und anderen relevanten Informationen;
  • Prüfung und Genehmigung der jährlichen Vergütung von Führungskräften, die nicht der Geschäftsführung angehören;
  • Sicherstellung, dass die Vergütung des Geschäftsführers, der Führungskräfte, der Direktoren und der wichtigen Mitarbeiter auf der Grundlage von Informationen unabhängiger Personen und Vergleichsdaten festgelegt wird, einschließlich eines regelmäßigen Überprüfungsprozesses, der die Beratungen und Entscheidungen zeitnah untermauert; und
  • Sicherstellung, dass für den Geschäftsführer und andere Führungskräfte angemessene Nachfolgepläne vorhanden sind.

Prozeduren und Prozesse

Sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Komitee die gleichen Regeln und Verfahren wie für das gesamte Kuratorium hinsichtlich seiner Sitzungen, Entscheidungsfindung und Protokollierung.

Sitzungen

Das Komitee trifft sich mindestens einmal pro Quartal und wenn der Vorsitzende des Komitees dies für erforderlich hält. Erforderliche Teilnehmer sind die Mitglieder des Komitees und die in der Tagesordnung festgelegten relevanten Mitarbeiter. Mitglieder des Kuratoriums, die als stellvertretende Komiteemitglieder fungieren (sofern vorhanden), sind nicht zur Teilnahme verpflichtet; sie dürfen nicht abstimmen, es sei denn, sie werden vom Komiteevorsitzenden anstelle eines abwesenden regulären Komiteemitglieds ernannt. Die Beschlussfähigkeit wird durch die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Komitees erreicht. Die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder entscheidet über alle dem Komitee vorgelegten Fragen. Eine Sitzung kann vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden, sofern alle Teilnehmer gleichzeitig einander hören und beraten können.

Berichte

In jeder regulären Sitzung des Kuratoriums berichtet der Komiteevorsitzende dem gesamten Kuratorium über die Aktivitäten des Komitees seit der letzten regulären Sitzung des Kuratoriums. Für jede Sitzung werden eine Tagesordnung und ein Protokoll erstellt, die dem Kuratorium und den zuständigen Mitarbeitern zugänglich sind.

Selbstbewertung

Das Komitee führt jährlich eine Selbsteinschätzung durch und überprüft und überarbeitet seine Satzung. Das Ergebnis wird dem gesamten Kuratorium mitgeteilt und beinhaltet alle empfohlenen Änderungen der Komiteetätigkeiten oder seiner Satzung.

Externe Berater

Das Komitee kann externe Berater hinzuziehen, um seine Aufgaben besser erfüllen zu können. Das Komitee überwacht die Beziehungen zu allen externen Beratern.

Das Komitee ist befugt, auf Kosten der Foundation unabhängige Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder andere Berater hinzuzuziehen, wenn es dies zur Erfüllung seiner Aufgaben für notwendig erachtet.