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Committee:Satzung des Exekutivkomitees

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Zweck

Der Zweck des Exekutivkomitees (das "Komitee") ist

  • die Koordinierung und Überwachung der Arbeit des Kuratoriums ("Kuratorium") der Wikimedia Foundation ("Foundation");
  • die Erleichterung der Entscheidungsfindung zwischen den Sitzungen des Kuratoriums oder in dringenden Krisensituationen;
  • die Unterstützung des Kuratoriums bei der Einstellung, Einarbeitung, Führung und dem Ausscheiden des Geschäftsführers (CEO);
  • die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechtsrichtlinie durch die Foundation; und
  • die Sicherstellung, dass Angelegenheiten der Community und der Affiliates bei Bedarf dem gesamten Kuratorium zur Kenntnis gebracht werden.

Mitgliedschaft und Organisation

Mitglieder des Komitees

Die Mitglieder des Komitees sind der Vorsitzende des Kuratoriums und die stellvertretenden Vorsitzenden des Kuratoriums. Mitglieder des Kuratoriums werden automatisch Komiteemitglieder, sobald ihre Amtszeit als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums beginnt; ihre Mitgliedschaft im Komitee endet mit dem Ausscheiden aus diesen Positionen. Der Vorsitzende des Kuratoriums ist gleichzeitig Vorsitzender des Exekutivkomitees.

Das Kuratorium kann bei Bedarf weitere Mitglieder des Komitees als Komiteemitglieder ernennen. Das Kuratorium kann zudem ein oder mehrere weitere Mitglieder des Kuratoriums als stellvertretende Komiteemitglieder ernennen, die anstelle abwesender Komiteemitglieder fungieren. Darüber hinaus kann das Kuratorium weitere Mitglieder des Kuratoriums als Beobachter ernennen, die als Verbindungspersonen zwischen dem Kuratorium, der Foundation und den Communitys und Affiliates in verschiedenen Angelegenheiten wie der Menschenrechtsrichtlinie und Belangen der Communitys und Affiliates fungieren.

Die Amtszeit der Komiteemitglieder beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das ernannte Mitglied des Kuratoriums nicht vom Kuratorium ersetzt oder seine Komiteemitgliedschaft beendet wird.

Freiwillige beratende Mitglieder

Das Komitee kann freiwillige beratende Mitglieder zur Teilnahme an Komiteesitzungen und Beratungen berufen. Die freiwilligen beratenden Mitglieder werden vom Komiteevorsitzenden auf Grundlage ihrer Qualifikationen und Fachkenntnisse (nach dessen freiem Ermessen) formell nominiert und von der Mehrheit der Komiteemitglieder bestätigt. Die Amtszeit der freiwilligen beratenden Mitglieder kann jährlich verlängert werden. Alle freiwilligen beratenden Mitglieder unterliegen denselben Offenlegungs- und Zertifizierungspflichten, die das Kuratorium gemäß der Richtlinie der Foundation zu Interessenkonflikten vorschreibt. Freiwillige beratende Mitglieder dürfen keine stimmberechtigten Komiteemitglieder sein.

Mitarbeiter der Foundation

Das Büro des Geschäftsführers stellt dem Komitee bei Bedarf personelle Unterstützung zur Verfügung, um dessen effektive Arbeit zu gewährleisten. Der Komiteevorsitzende kann Mitarbeiter der Foundation bei Bedarf zu den Sitzungen einladen. Mitarbeiter der Foundation dürfen keine stimmberechtigten Mitglieder des Komitees sein.

Verantwortlichkeiten

Im Einklang mit seinem Zweck wird das Komitee:

  • Ein reibungsloses und effizientes Funktionieren des Kuratoriums gewährleisten, indem es die Arbeit der verschiedenen Komitees und der Geschäftsleitung koordiniert und sicherstellt, dass das Kuratorium seine Aufgaben unter Einhaltung der geltenden Protokolle und Verfahren erfüllt. Es verfolgt die Arbeit der anderen Komitees und Arbeitsgruppen und identifiziert Überschneidungsbereiche, in denen eine Koordinierung erforderlich ist. Das Komitee berät den Vorsitzenden des Kuratoriums hinsichtlich der Tagesordnungen für die Sitzungen des gesamten Kuratoriums.
  • Den Ernennungsprozess der Komitees des Kuratoriums erleichtern und die Positionen der Mitglieder des Kuratoriums mindestens einmal jährlich überprüfen.
  • Die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten zwischen den Sitzungen durchzuführen, die einer Überprüfung durch das Kuratorium bedürfen, aber nicht unbedingt einer vollständigen Zustimmung des Kuratoriums, soweit sie vom Kuratorium delegiert wird.
  • Im Namen des Kuratoriums handeln, wenn das Kuratorium diese Befugnis ausdrücklich per Beschluss oder in einer Richtlinie des Kuratoriums (wie dem Verhaltenskodex) delegiert.
  • Das Kuratorium bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit der Einstellung und Einarbeitung des neuen CEO, der Ablösung des ausscheidenden CEO, der Festlegung der Vergütung der Geschäftsleitung und der Überprüfung der Leistung anhand der Unternehmensziele unterstützen. Zu diesen Aufgaben gehören:
    • Unterstützung des Kuratoriums bei der Bewertung der Leistung des CEO im Hinblick auf die Ziele der Organisation mindestens auf jährlicher Basis;
    • Empfehlung der Vergütung und der sonstigen Anstellungsbedingungen des CEO;
    • Empfehlung an das Kuratorium zur Genehmigung der jährlichen Vergütung des CEO nach Prüfung von Vergleichsdaten, Leistung und anderen relevanten Informationen;
    • Prüfung und Genehmigung der jährlichen Vergütung von Führungskräften, die nicht der Geschäftsführung angehören;
    • Sicherstellung, dass die Vergütung des CEO, der Führungskräfte, der Direktoren und der wichtigen Mitarbeiter auf der Grundlage von Informationen unabhängiger Personen und Vergleichsdaten festgelegt wird, einschließlich eines regelmäßigen Überprüfungsprozesses, der die Beratungen und Entscheidungen zeitnah untermauert; und
    • Sicherstellung, dass für den CEO und andere Führungskräfte angemessene Nachfolgepläne vorhanden sind.
  • Die Einhaltung der Menschenrechtsrichtlinie durch die Foundation überprüfen, unter anderem durch den Erhalt von Aktualisierungen von Mitarbeitern und Verbindungspersonen des Kuratoriums mindestens einmal jährlich.
  • Regelmäßig Aktualisierungen vom Affiliations Committee und den Verbindungspersonen der Community und der Affiliates sowie von den Mitarbeitern der Foundation zu aktuellen oder aufkommenden Themen erhalten und diejenigen Angelegenheiten identifizieren, die die volle Aufmerksamkeit des Kuratoriums erfordern.
  • Weitere Aufgaben übernehmen, die das Kuratorium an das Komitee delegiert oder ihm zuweist.

Prozeduren und Prozesse

Sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Komitee die gleichen Regeln und Verfahren wie für das gesamte Kuratorium hinsichtlich seiner Sitzungen, Entscheidungsfindung und Protokollierung.

Sitzungen

Das Komitee trifft sich mindestens einmal pro Quartal und wenn der Vorsitzende des Komitees dies für erforderlich hält. Erforderliche Teilnehmer sind die Mitglieder des Komitees und die in der Tagesordnung festgelegten relevanten Mitarbeiter. Mitglieder des Kuratoriums, die als stellvertretende Komiteemitglieder fungieren (sofern vorhanden), sind nicht zur Teilnahme verpflichtet; sie dürfen nicht abstimmen, es sei denn, sie werden vom Komiteevorsitzenden anstelle eines abwesenden regulären Komiteemitglieds ernannt. Die Beschlussfähigkeit wird durch die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Komitees erreicht. Die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder entscheidet über alle dem Komitee vorgelegten Fragen. Eine Sitzung kann vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden, sofern alle Teilnehmer gleichzeitig einander hören und beraten können.

Berichte

In jeder regulären Sitzung des Kuratoriums berichtet der Komiteevorsitzende dem gesamten Kuratorium über die Aktivitäten des Komitees seit der letzten regulären Sitzung des Kuratoriums. Für jede Sitzung werden eine Tagesordnung und ein Protokoll erstellt, die dem Kuratorium und den zuständigen Mitarbeitern zugänglich sind.

Selbstbewertung

Das Komitee führt jährlich eine Selbsteinschätzung durch und überprüft und überarbeitet seine Satzung. Das Ergebnis wird dem gesamten Kuratorium mitgeteilt und beinhaltet alle empfohlenen Änderungen der Komiteetätigkeiten oder seiner Satzung.

Externe Berater

Das Komitee kann externe Berater hinzuziehen, um seine Aufgaben besser erfüllen zu können. Das Komitee überwacht die Beziehungen zu allen externen Beratern.

Das Komitee ist befugt, auf Kosten der Foundation unabhängige Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder andere Berater hinzuzuziehen, wenn es dies zur Erfüllung seiner Aufgaben für notwendig erachtet.