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Committee:Satzung des Führungskomitees

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Zweck

Der Zweck des Führungskomitees (das "Komitee") besteht darin, sicherzustellen, dass das Kuratorium ("Kuratorium") der Wikimedia Foundation ("Foundation") seinen rechtlichen und treuhänderischen Verpflichtungen nachkommt und seine Führung, Effizienz und Effektivität im Laufe der Zeit zu verbessern.

Mitgliedschaft und Organisation

Mitglieder des Komitees

Das Kuratorium ernennt mindestens drei Mitglieder des Kuratoriums zu Komiteemitgliedern. Es kann darüber hinaus ein oder mehrere weitere Mitglieder des Kuratoriums zu stellvertretenden Komiteemitgliedern ernennen, die im Falle abwesender Komiteemitglieder deren Aufgaben übernehmen. Die Amtszeit der Komiteemitglieder beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das ernannte Mitglied des Kuratoriums nicht vom Kuratorium ersetzt oder seine Komiteemitgliedschaft beendet wird. Das Kuratorium ernennt ein Mitglied des Kuratoriums zum Komiteevorsitzenden für eine Amtszeit von zwei Jahren. Die Amtszeit des Komiteevorsitzenden verlängert sich automatisch bis zu seiner Ablösung durch das Kuratorium oder bis zu seinem Rücktritt.

Jedes Komiteemitglied muss unabhängig sein und frei von jeglichen Beziehungen oder Interessenkonflikten in Bezug auf die Foundation oder deren Mitarbeiter, die die Fähigkeit des Komiteemitglieds, unabhängige Beurteilungen hinsichtlich der Führung des Komitees vorzunehmen, beeinträchtigen oder den Anschein erwecken könnten, diese zu beeinträchtigen.

Das Kuratorium ist bestrebt, mindestens ein Mitglied des Kuratoriums, das Erfahrung im Vorstand einer anderen gemeinnützigen oder gewinnorientierten Gesellschaft hat, sei es in der Personalbeschaffung für Vorstands- oder Führungspositionen oder in der Überwachung oder Durchführung von Finanz- oder Führungsprüfungen einer Organisation, als stimmberechtigtes Komiteemitglied zu ernennen.

Freiwillige beratende Mitglieder

Das Komitee kann freiwillige beratende Mitglieder zur Teilnahme an Komiteesitzungen und Beratungen berufen. Die freiwilligen beratenden Mitglieder werden vom Komiteevorsitzenden auf Grundlage ihrer Qualifikationen und Fachkenntnisse (nach dessen freiem Ermessen) formell nominiert und von der Mehrheit der Komiteemitglieder bestätigt. Die Amtszeit der freiwilligen beratenden Mitglieder kann jährlich verlängert werden. Alle freiwilligen beratenden Mitglieder unterliegen denselben Offenlegungs- und Zertifizierungspflichten, die das Kuratorium gemäß der Richtlinie der Foundation zu Interessenkonflikten vorschreibt. Freiwillige beratende Mitglieder dürfen keine stimmberechtigten Komiteemitglieder sein.

Mitarbeiter der Foundation

Der Rechtsbeistand und das Büro des Geschäftsführers stellen dem Komitee bei Bedarf personelle Unterstützung zur Verfügung, um dessen effektive Arbeit zu gewährleisten. Der Komiteevorsitzende kann Mitarbeiter der Foundation bei Bedarf zu den Sitzungen einladen. Mitarbeiter der Foundation dürfen keine stimmberechtigten Mitglieder des Komitees sein.

Verantwortlichkeiten

Insgesamt ist das Komitee für die Strukturen, Richtlinien und Verfahren des Kuratoriums verantwortlich, die erforderlich sind, um die Einhaltung der rechtlichen und treuhänderischen Pflichten des Kuratoriums sicherzustellen und die Verbesserung der Führung, Effizienz und Effektivität des Kuratoriums zu fördern. Zusätzlich zu den unten aufgeführten Aufgaben kann das Kuratorium dem Komitee weitere Aufgaben übertragen, die zur Erreichung seines Zwecks erforderlich sind.

Richtlinien und Verfahren

  • Koordinierung und Überwachung der regelmäßigen Bewertung des Kuratoriums als Ganzes hinsichtlich seiner Führungspraktiken, der Einhaltung von Vorschriften und seiner Leistung;
  • Regelmäßig und bei Bedarf Überprüfung der Satzung der Foundation und in Absprache mit dem Geschäftsführer und dem Rechtsbeistand Empfehlung etwaiger Änderungen der Satzung an das ganze Kuratorium;
  • Regelmäßig und bei Bedarf Überprüfung der Richtlinie der Foundation zu Interessenkonflikten und in Absprache mit dem Geschäftsführer und dem Rechtsbeistand Vorlegung etwaiger Änderungen zur Prüfung durch das ganze Kuratorium; und
  • Regelmäßig und bei Bedarf Überprüfung des Verhaltenskodex des Kuratoriums und Empfehlung etwaiger Änderungen zur Prüfung durch das ganze Kuratorium.

Zusammensetzung des Kuratoriums

  • Erstellung und Pflege einer Dokumentation der für das Kuratorium erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen, einschließlich der Angabe, welche Anforderungen von den amtierenden Mitgliedern des Kuratoriums erfüllt werden und welche nicht;
  • Gewinnung und Empfehlung von Kandidaten für vom Kuratorium zu besetzende Sitze im Kuratorium zur Prüfung durch das ganze Kuratorium; und
  • Erleichterung des Auswahlprozesses für von der Community und den Affiliates gewählte Mitglieder des Kuratoriums, einschließlich:
    • Kontaktpflege mit relevanten Gremien der Community (wie dem Wahlkomitee), einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Auswahl von Komiteemitgliedern;
    • Kontaktpflege mit den zuständigen Komitees des Kuratoriums;
    • Vorschlagen und Überprüfung von Regeln und Richtlinien für das Auswahlverfahren, einschließlich solcher, die sich auf Wahlrechte, Zeitpläne und Kriterien für die Kandidatur beziehen; und
    • Überprüfung der potenziellen Interessenkonflikte der Kandidaten.

Weiterbildung und Bewertung des Kuratoriums

  • Koordinierung und Überwachung eines regelmäßigen Leistungsbeurteilungsprozesses für die Mitglieder des Kuratoriums, um jedem Mitglied periodische Rückmeldung zur Weiterentwicklung zu geben, mit dem Ziel, die individuelle Leistung des Mitglieds und die konstruktive Interaktion des Kuratoriums als Arbeitsgremium zu verbessern;
  • Entwicklung und Pflege eines Prozesses zur Prüfung der Eignung aller potenziellen Kandidaten für das Kuratorium sowie Steuerung des Prozesses zur Genehmigung oder Ablehnung von Kandidaten für das Kuratorium durch das Kuratorium.
  • Entwicklung und Pflege von Orientierungs- und Schulungsmaterialien für neue Mitglieder des Kuratoriums, um eine reibungslose Einarbeitung zu gewährleisten; und
  • Förderung der Weiterbildung des Kuratoriums, einschließlich Bildungsangeboten für alle Mitglieder des Kuratoriums hinsichtlich ihrer treuhänderischen und rechtlichen Pflichten.

Prozeduren und Prozesse

Sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Komitee die gleichen Regeln und Verfahren wie für das gesamte Kuratorium hinsichtlich seiner Sitzungen, Entscheidungsfindung und Protokollierung.

Sitzungen

Das Komitee trifft sich mindestens einmal pro Quartal und wenn der Vorsitzende des Komitees dies für erforderlich hält. Erforderliche Teilnehmer sind die Mitglieder des Komitees und die in der Tagesordnung festgelegten relevanten Mitarbeiter. Mitglieder des Kuratoriums, die als stellvertretende Komiteemitglieder fungieren (sofern vorhanden), sind nicht zur Teilnahme verpflichtet; sie dürfen nicht abstimmen, es sei denn, sie werden vom Komiteevorsitzenden anstelle eines abwesenden regulären Komiteemitglieds ernannt. Die Beschlussfähigkeit wird durch die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Komitees erreicht. Die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder entscheidet über alle dem Komitee vorgelegten Fragen. Eine Sitzung kann vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden, sofern alle Teilnehmer gleichzeitig einander hören und beraten können.

Berichte

In jeder regulären Sitzung des Kuratoriums berichtet der Komiteevorsitzende dem gesamten Kuratorium über die Aktivitäten des Komitees seit der letzten regulären Sitzung des Kuratoriums. Für jede Sitzung werden eine Tagesordnung und ein Protokoll erstellt, die dem Kuratorium und den zuständigen Mitarbeitern zugänglich sind.

Selbstbewertung

Das Komitee führt jährlich eine Selbsteinschätzung durch und überprüft und überarbeitet seine Satzung. Das Ergebnis wird dem gesamten Kuratorium mitgeteilt und beinhaltet alle empfohlenen Änderungen der Komiteetätigkeiten oder seiner Satzung.

Externe Berater

Das Komitee kann externe Berater hinzuziehen, um seine Aufgaben besser erfüllen zu können. Das Komitee überwacht die Beziehungen zu allen externen Beratern.

Das Komitee ist befugt, auf Kosten der Foundation unabhängige Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder andere Berater hinzuzuziehen, wenn es dies zur Erfüllung seiner Aufgaben für notwendig erachtet. Sämtliche Ausgaben und Kosten müssen angemessen sein und unterliegen der Überprüfung durch das Auditkomitee.