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Committee:Satzung des Talent- und Kultur-Komitees

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Zweck

Der Zweck des Talent- und Kultur-Komitees (das "Komitee") besteht darin, das Kuratorium ("Kuratorium") der Wikimedia Foundation ("Foundation") bei der Wahrnehmung seiner Aufsichtsverantwortung durch die Umsetzung solider Richtlinien und Praktiken zur Vergütung und zu Mitarbeitern zu unterstützen.

Mitgliedschaft und Organisation

Mitglieder des Komitees

Das Kuratorium ernennt mindestens drei Mitglieder des Kuratoriums zu Komiteemitgliedern. Es kann darüber hinaus ein oder mehrere weitere Mitglieder des Kuratoriums zu stellvertretenden Komiteemitgliedern ernennen, die im Falle abwesender Komiteemitglieder deren Aufgaben übernehmen. Die Amtszeit der Komiteemitglieder beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das ernannte Mitglied des Kuratoriums nicht vom Kuratorium ersetzt oder seine Komiteemitgliedschaft beendet wird. Das Kuratorium ernennt ein Mitglied des Kuratoriums zum Komiteevorsitzenden für eine Amtszeit von zwei Jahren. Die Amtszeit des Komiteevorsitzenden verlängert sich automatisch bis zu seiner Ablösung durch das Kuratorium oder bis zu seinem Rücktritt.

Jedes Komiteemitglied muss unabhängig sein und frei von jeglichen Beziehungen oder Interessenkonflikten in Bezug auf die Foundation oder deren Mitarbeiter, die die Fähigkeit des Komiteemitglieds, unabhängige Beurteilungen hinsichtlich der Vergütungsrichtlinien vorzunehmen, beeinträchtigen oder den Anschein erwecken könnten, diese zu beeinträchtigen.

Das Kuratorium ist bestrebt, mindestens ein Mitglied des Kuratoriums, das Erfahrung in den Bereichen Personalmanagement, Vergütung von Führungskräften, Personalwesen, Rekrutierung und Talententwicklung und/oder der Förderung von Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion am Arbeitsplatz hat, als stimmberechtigtes Komiteemitglied zu ernennen.

Freiwillige beratende Mitglieder

Das Komitee kann freiwillige beratende Mitglieder zur Teilnahme an Komiteesitzungen und Beratungen berufen. Die freiwilligen beratenden Mitglieder werden vom Komiteevorsitzenden auf Grundlage ihrer Qualifikationen und Fachkenntnisse (nach dessen freiem Ermessen) formell nominiert und von der Mehrheit der Komiteemitglieder bestätigt. Die Amtszeit der freiwilligen beratenden Mitglieder kann jährlich verlängert werden. Alle freiwilligen beratenden Mitglieder unterliegen denselben Offenlegungs- und Zertifizierungspflichten, die das Kuratorium gemäß der Richtlinie der Foundation zu Interessenkonflikten vorschreibt. Freiwillige beratende Mitglieder dürfen keine stimmberechtigten Komiteemitglieder sein.

Mitarbeiter der Foundation

Der Direktor für Talent und Kultur und das Büro des Geschäftsführers stellen dem Komitee bei Bedarf personelle Unterstützung zur Verfügung, um dessen effektive Arbeit zu gewährleisten. Der Komiteevorsitzende kann Mitarbeiter der Foundation bei Bedarf zu den Sitzungen einladen. Mitarbeiter der Foundation dürfen keine stimmberechtigten Mitglieder des Komitees sein.

Verantwortlichkeiten

Zusätzlich zu den unten aufgeführten Aufgaben kann das Kuratorium dem Komitee weitere Aufgaben übertragen, die zur Erreichung seines Zwecks erforderlich sind.

  • Unterstützung des Kuratoriums bei der regelmäßigen Bewertung der Leistung des Geschäftsführers im Hinblick auf die Unternehmensziele;
  • Empfehlung der Genehmigung der jährlichen Vergütung des Geschäftsführers durch das Kuratorium unter Berücksichtigung von Vergleichsdaten und anderen relevanten Informationen;
  • Sicherstellung, dass die Vergütung des Geschäftsführers, der Führungskräfte, der Direktoren, der wichtigen Mitarbeiter und der am höchsten vergüteten Mitarbeiter auf der Grundlage von Informationen unabhängiger Personen und Vergleichsdaten ermittelt wird, einschließlich eines regelmäßigen Überprüfungsprozesses, der die Beratungen und Entscheidungen zeitnah untermauert;
  • Regelmäßige Überprüfung von Vergütungsrichtlinien und -programmen der Leitung der Foundation, einschließlich Sozialleistungen und Renten, und Empfehlung von Änderungen sowie die Überwachung der Annahme anderer Richtlinien durch das Management zur Steuerung der mit dem Humankapital verbundenen Risiken;
  • Unterstützung des Kuratoriums bei der jährlichen Überprüfung der Vergütung des Geschäftsführers, der Führungskräfte, der Direktoren, der wichtigen Mitarbeiter und der am höchsten vergüteten Mitarbeiter; und
  • Regelmäßige Überprüfung der Rekrutierungs-, Entwicklungs-, Leistungsbewertungs-, Beförderungs- und Mitarbeiterbindungsprogramme der Foundation.

Prozeduren und Prozesse

Sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Komitee die gleichen Regeln und Verfahren wie für das gesamte Kuratorium hinsichtlich seiner Sitzungen, Entscheidungsfindung und Protokollierung.

Sitzungen

Das Komitee trifft sich mindestens einmal pro Quartal und wenn der Vorsitzende des Komitees dies für erforderlich hält. Erforderliche Teilnehmer sind die Mitglieder des Komitees und die in der Tagesordnung festgelegten relevanten Mitarbeiter. Mitglieder des Kuratoriums, die als stellvertretende Komiteemitglieder fungieren (sofern vorhanden), sind nicht zur Teilnahme verpflichtet; sie dürfen nicht abstimmen, es sei denn, sie werden vom Komiteevorsitzenden anstelle eines abwesenden regulären Komiteemitglieds ernannt. Die Beschlussfähigkeit wird durch die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Komitees erreicht. Die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder entscheidet über alle dem Komitee vorgelegten Fragen. Eine Sitzung kann vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden, sofern alle Teilnehmer gleichzeitig einander hören und beraten können.

Berichte

In jeder regulären Sitzung des Kuratoriums berichtet der Komiteevorsitzende dem gesamten Kuratorium über die Aktivitäten des Komitees seit der letzten regulären Sitzung des Kuratoriums. Für jede Sitzung werden eine Tagesordnung und ein Protokoll erstellt, die dem Kuratorium und den zuständigen Mitarbeitern zugänglich sind.

Selbstbewertung

Das Komitee führt jährlich eine Selbsteinschätzung durch und überprüft und überarbeitet seine Satzung. Das Ergebnis wird dem gesamten Kuratorium mitgeteilt und beinhaltet alle empfohlenen Änderungen der Komiteetätigkeiten oder seiner Satzung.

Externe Berater

Das Komitee ist befugt, auf Kosten der Foundation unabhängige Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder andere Berater hinzuzuziehen, wenn es dies zur Erfüllung seiner Aufgaben für notwendig erachtet. Dies umfasst die jährliche Beauftragung externer Vergleichbarkeitsstudien oder, falls dies so festgelegt wird, auch seltener. Sämtliche Ausgaben und Kosten müssen angemessen sein und unterliegen der Überprüfung durch das Auditkomitee.