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Endowment:Satzung des Finanzkomitees des Wikimedia Endowment

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Zweck

Der Zweck des Finanzkomitees (das "Komitee") besteht darin, den Vorstand ("Vorstand") des Wikimedia Endowment ("Endowment") bei der allgemeinen Aufsicht über Finanzinvestitionsportfolios und der Haushaltsplanung des Endowment zu unterstützen.

Mitgliedschaft und Organisation

Mitglieder des Komitees

Der Vorstand ernennt mindestens drei Direktoren zu Mitgliedern des Komitees. Die Amtszeit beträgt ein Jahr; sie verlängert sich jedoch automatisch um jeweils ein Jahr, sofern das ernannte Mitglied nicht ersetzt wird oder seine Mitgliedschaft im Komitee vom Vorstand beendet wird. Der Vorstand ernennt einen Direktor zum Vorsitzenden des Komitees für zwei Jahre. Die Amtszeit des Vorsitzenden verlängert sich automatisch und bleibt bestehen, bis er vom Vorstand ersetzt wird oder zurücktritt.

Jedes Mitglied des Komitees ist unabhängig und frei von jeglichen Beziehungen oder Interessenkonflikten in Bezug auf das Endowment, die die Fähigkeit des Mitglieds des Komitees, unabhängige Urteile hinsichtlich der Finanzen des Endowment zu fällen, beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen scheinen könnten.

Freiwillige beratende Mitglieder

Das Komitee kann freiwillige beratende Mitglieder zur Teilnahme an Sitzungen und Beratungen des Komitees ernennen. Die freiwilligen beratenden Mitglieder werden vom Vorsitzenden des Komitees aufgrund ihrer Qualifikationen und Fachkenntnisse (nach eigenem Ermessen des Vorsitzenden des Komitees) offiziell nominiert und von der Mehrheit des Komitees bestätigt. Die freiwilligen beratenden Mitglieder werden vom Komitee für eine verlängerbare Amtszeit von einem Jahr ernannt. Alle freiwilligen beratenden Mitglieder unterliegen denselben Offenlegungs- und Zertifizierungspflichten, die der Vorstand gemäß der Richtlinie des Endowment zu Interessenkonflikten vorschreibt. Freiwillige beratende Mitglieder dürfen keine stimmberechtigten Mitglieder des Komitees sein.

Mitarbeiter des Endowment

Der Schatzmeister und der leitende Programmmanager unterstützen das Komitee bei Bedarf personell, damit dieses effektiv arbeiten kann. Der Vorsitzende des Komitees kann bei Bedarf Mitarbeiter des Endowment zu den Sitzungen einladen. Mitarbeiter dürfen nicht stimmberechtigte Mitglieder des Komitees sein.

Verantwortlichkeiten

Insgesamt ist das Komitee für die Festlegung der Investitionsrichtlinie des Endowment verantwortlich. Zusätzlich zu den unten aufgeführten spezifischen Verantwortlichkeiten kann der Vorstand dem Komitee weitere Aufgaben übertragen, die für seine Zwecke erforderlich sind.

  • Überprüfung, Diskussion und Genehmigung der Investitionsrichtlinie des Endowment und Überwachung der Fondsperformance;
  • Prüfung, Diskussion und vorläufige Genehmigung des Jahresplans und des Budgets des Endowment, bevor das Budget dem gesamten Vorstand zur endgültigen Genehmigung empfohlen wird; und
  • Beratung des Endowment bei wichtigen finanziellen Entscheidungen.

Prozeduren und Prozesse

Sofern in dieser Satzung nichts anderes angegeben ist, befolgt das Komitee für seine Sitzungen, Entscheidungsfindung und Aufzeichnungen dieselben Regeln und Verfahrensweisen wie der gesamte Vorstand.

Treffen

Das Komitee trifft sich mindestens einmal pro Quartal und wenn der Vorsitzende des Komitees dies für erforderlich hält. Erforderliche Teilnehmer sind die Mitglieder des Komitees und die in der Tagesordnung festgelegten relevanten Mitarbeiter. Die Beschlussfähigkeit wird durch die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Komitees erreicht. Die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder entscheidet über alle dem Komitee vorgelegten Fragen. Eine Sitzung kann vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden, sofern alle Teilnehmer gleichzeitig einander hören und beraten können.

Berichte

Bei jeder ordentlichen Vorstandssitzung berichtet der Vorsitzende des Komitees dem gesamten Vorstand über die Aktivitäten des Komitees seit der letzten ordentlichen Vorstandssitzung. Jede Sitzung verfügt über eine Tagesordnung und ein Protokoll, die dem Vorstand und den zuständigen Mitarbeitern zur Verfügung stehen.

Selbstbewertung

Das Komitee führt jährlich eine Selbstbewertung durch und überprüft und bewertet diese Satzung neu. Das Ergebnis wird dem gesamten Vorstand mitgeteilt und enthält etwaige Änderungsvorschläge zu den Aktivitäten des Komitees oder seiner Satzung.