Policy:Verhaltenskodex des Kuratoriums der Wikimedia Foundation
Diese Richtlinie wurde vom Kuratorium der Wikimedia Foundation genehmigt. Sie darf von keinen Verantwortlichen oder Mitarbeitenden der Wikimedia Foundation oder lokalen Richtlinien eines Wikimedia-Projekts umgangen, untergraben oder ignoriert werden. |
Diese Richtlinie wurde vom Kuratorium genehmigt und zuletzt aktualisiert am 15. September 2021.
Erwartetes Verhalten
Die Wikimedia Foundation ("Foundation"), das Kuratorium, die leitenden Angestellten, Komitees und Mitarbeiter halten bei der Ausübung ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten hohe Standards der geschäftlichen und persönlichen Ethik ein. Von allen Mitgliedern des Kuratoriums, leitenden Angestellten und Komiteemitgliedern wird erwartet, dass sie gemäß den in diesem Dokument dargelegten Grundsätzen sowie den im Universellen Verhaltenskodex dargelegten Grundsätzen handeln.
Der Kodex basiert auf den zehn nachstehend aufgeführten Grundprinzipien. Er gilt für alle Mitglieder des Kuratoriums, unabhängig von ihrer Position im Kuratorium, der Rolle, die sie erfüllen, und dem Rechtsraum, in dem sie leben oder arbeiten.
Das Kuratorium ("Kuratorium") hat den folgenden Verhaltenskodex ("Kodex") für seine stimmberechtigten Mitglieder und nicht stimmberechtigten Amtsträger (zusammen "Mitglieder des Kuratoriums") verabschiedet. Kein Kodex kann jede Situation vorhersehen, die auftreten kann. Dementsprechend soll dieser Kodex als Quelle von Leitlinien und nicht als absolute Anweisung dienen.
Grundprinzipien
Jedes Mitglied des Kuratoriums muss einen hohen ethischen Verhaltensstandard einhalten und im Einklang mit der Mission, Vision und den Werten der Foundation handeln. Der gute Ruf der Foundation hängt davon ab, wie Mitglieder des Kuratoriums ihre Geschäfte führen und wie die Öffentlichkeit dieses Verhalten wahrnimmt. Unethisches Verhalten oder der Anschein unethischen Verhaltens sind nicht akzeptabel. Mitglieder des Kuratoriums sollten sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von den folgenden Grundsätzen leiten lassen. Beachte jedoch, dass dieser Kodex diese Grundsätze zusammenfasst und nichts in diesem Kodex als Einschränkung von Pflichten, Verpflichtungen oder gesetzlichen Anforderungen angesehen werden sollte, die die Mitglieder des Kuratoriums einhalten müssen.
Alle Mitglieder des Kuratoriums müssen diesen Kodex mindestens einmal jährlich lesen und schriftlich bestätigen, dass sie dies getan haben und den Kodex verstehen.
Dieser Kodex wird regelmäßig vom Führungskomitee überprüft. Das Führungskomitee empfiehlt dem Kuratorium, wenn es dies für angebracht hält, Änderungen am Kodex.
1. Verantwortung und Rechenschaftspflicht
Alle Mitglieder des Kuratoriums sollten sich ihrer ethischen, rechtlichen und beruflichen Verantwortung gegenüber der jeweiligen Gemeinschaft, in der sie arbeiten, dem gemeinnützigen Sektor und der Wikimedia Foundation bewusst sein.
- Mitglieder des Kuratoriums dürfen in keinem öffentlichen Medium, einschließlich digitaler sozialer Medien, Erklärungen im Namen der Foundation abgeben oder vorgeben, die Foundation zu vertreten, es sei denn, sie sind hierzu befugt.
- Mitglieder des Kuratoriums verpflichten die Foundation in keiner Weise zu Vereinbarungen oder bestimmten Vorgehensweisen, es sei denn, sie sind hierzu befugt.
- Die Mitglieder des Kuratoriums müssen alle für gemeinnützige Organisationen geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die Bestimmungen der Satzung, der Geschäftsordnung und der vom Kuratorium verabschiedeten Richtlinien einhalten.
- Mitglieder des Kuratoriums schützen die Interessen der Wikimedia Foundation gemäß der Festlegung durch das Kuratorium, ihrer Mission und umsichtiger Geschäftspraxis.
An der Arbeit der Wikimedia Foundation sind viele wichtige Interessenvertreter beteiligt, darunter Benutzer, Projektmitarbeiter, Mitglieder der Wikimedia-Bewegung, Spender und Partner. Die Interessen dieser Interessenvertreter stimmen zwar häufig mit den Interessen der Foundation überein, sind jedoch von den Interessen der Foundation getrennt. Mitglieder des Kuratoriums sind verpflichtet, bei allen Entscheidungen die Interessen der Foundation zu berücksichtigen.
Das Kuratorium ist dafür verantwortlich, dass die Mitglieder des Kuratoriums ihren Pflichten und Verpflichtungen nachkommen und diesen Kodex einhalten.
2. Integrität und Ehrlichkeit
Alle Mitglieder des Kuratoriums sollten:
- Ehrlich und genau bei der Darstellung ihrer beruflichen Zugehörigkeit und ihrer Qualifikationen sein, einschließlich Aspekten wie Wissen, Fähigkeiten, Ausbildung, Bildung und Erfahrung.
- Angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Qualifikationen und Kompetenzen nicht von anderen falsch dargestellt werden, und festgestellte Falschdarstellungen korrigieren. Mitglieder des Kuratoriums müssen die Grenzen ihres Wissens, ihrer Fähigkeiten, ihrer Ausbildung, Qualifikation, Bildung und Erfahrung erkennen und klarstellen.
- Ehrlich und genau sein, wenn sie fachliche Schlussfolgerungen, Meinungen und Forschungsergebnisse vermitteln und die möglichen Einschränkungen anerkennen.
3. Anfragen
Mitglieder des Kuratoriums müssen alle notwendigen Schritte unternehmen, um ausreichend informiert zu sein, um im Namen der Foundation Entscheidungen treffen zu können und um in informierter Weise an den Aktivitäten des Kuratoriums teilzunehmen. Von Mitgliedern des Kuratoriums wird erwartet, dass sie an allen Kuratoriumssitzungen teilnehmen, es sei denn, ungewöhnliche Umstände machen eine Teilnahme unmöglich. Von Mitgliedern des Kuratoriums wird erwartet, dass sie innerhalb einer angemessenen Frist auf geschäftliche Mitteilungen anderer Mitglieder des Kuratoriums reagieren.
4. Respekt und Fairness
Die Foundation ist bestrebt, ein professionelles Umfeld zu erhalten und zu fördern, in dem ihre Mitglieder des Kuratoriums einander mit Würde und Respekt behandeln. Mitglieder des Kuratoriums dürfen andere nicht aufgrund kultureller Unterschiede oder Rollenunterschiede diskriminieren, schikanieren oder belästigen, einschließlich (unter anderem) solcher Unterschiede in Bezug auf Geschlecht, Alter, Behinderung, Bildung, ethnische Zugehörigkeit, Geschlechtsidentität, Sprache, nationale Herkunft, politische Überzeugungen, Rasse, Religion, sexuelle Orientierung, Ehe- oder Familienstand und sozioökonomischen Status. Mitglieder des Kuratoriums respektieren das Wissen, die Einsichten, die Erfahrung und die Fachkompetenz anderer Mitglieder des Kuratoriums (unabhängig von der Karrierestufe und Dauer der Zugehörigkeit zur Foundation), relevanter Dritter und der Öffentlichkeit.
Die Foundation erkennt als Mobbing Verhalten an, das als anstößig, einschüchternd, bösartig oder beleidigend oder als Machtmissbrauch oder -verstoß mit der Absicht, den Betroffenen zu untergraben, zu demütigen, zu verunglimpfen oder zu verletzen, charakterisiert werden kann. Mobbing muss nicht absichtlich erfolgen; jemand kann Mobbingverhalten zeigen, ohne es zu beabsichtigen. Welche Form es auch annimmt, es ist ungerechtfertigt und für den Einzelnen unerwünscht und verursacht bei einer Person oder einer Gruppe von Personen häufig Verlegenheit, Angst, Demütigung oder Kummer. Mobbing ist häufig das Ergebnis eines Missbrauchs individueller Macht, die aus Status/Position, körperlicher Stärke oder Persönlichkeitsstärke herrührt. Es kann auch aus kollektiver Macht entstehen, die aus Zahlenstärke resultiert.
Die Foundation erkennt als Belästigung jedes unerwünschte verbale oder physische Verhalten, einschließlich sexueller Annäherungsversuche, an, wenn das unerwünschte Verhalten den Zweck oder die Wirkung hat, entweder die Würde einer anderen Person zu verletzen oder für diese Person ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld zu schaffen. Belästigung muss nicht absichtlich erfolgen; jemand kann eine andere Person auch ohne Absicht belästigen. In manchen Situationen, in denen das unerwünschte Verhalten schwerwiegend ist, kann ein einzelner Vorfall als Belästigung gelten. In anderen Situationen kann ein Verhalten als Belästigung gelten, wenn es wiederholt auftritt oder anhält.
Die folgende Liste enthält Beispiele für Verhaltensweisen, die als Belästigung gewertet werden können. Sie ist jedoch keineswegs vollständig:
- Unerwünschter Körperkontakt oder körperliche Interaktion. Dies kann von unnötigem Berühren oder Anstreifen des Körpers einer anderen Person bis zu körperlicher Gewalt, Erzwingen von Geschlechtsverkehr, körperlichen Drohungen, beleidigendem oder missbräuchlichem Verhalten oder Gesten reichen. Dies kann auch das Eindringen in die "persönliche Privatsphäre" einer Person umfassen, indem man ihr sehr nahe steht, obwohl dies nicht erforderlich ist.
- Unerwünschtes verbales Verhalten. Dazu können Bemerkungen und Kommentare zum Aussehen, anstößige Kommentare, sexuelle Annäherungsversuche, Anspielungen und Neckereien, das Machen oder Wiederholen beleidigender oder stereotyper Kommentare, Witze oder Lieder, Drohungen oder herablassende Kommentare gehören.
- Unerwünschte schriftliche oder visuelle Interaktion. Dazu können das Senden unerwünschter E-Mails, Notizen oder Bilder sowie das Zeigen oder Senden anstößiger Materialien in sozialen Medien / auf Websites / in Blogs etc. der Foundation gehören.
Belästigung, Mobbing und Schikane durch elektronische Methoden. Angesichts der Tatsache, wie sehr man sich heutzutage auf elektronische Kommunikationsmittel verlässt, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Belästigung, Mobbing und Schikane durch Mitglieder des Kuratoriums durch elektronische Mittel ebenfalls nicht akzeptabel sind. Dies könnte beispielsweise Folgendes beinhalten:
- Senden von E-Mails (mit oder ohne Anhänge), die gegen die Bestimmungen dieses Kodex verstoßen;
- Wiederholtes Senden unerwünschter Nachrichten, auch wenn der Inhalt jeder einzelnen Nachricht keine Belästigung, Mobbing oder Schikane darstellt;
- Absichtliches Ignorieren von Nachrichten bestimmter Kollegen;
- Unangemessenes Weiterleiten von E-Mails an Parteien, die für die Diskussion nicht relevant erscheinen, um andere Mitglieder des Kuratoriums, Gäste, Freiwillige oder Mitarbeiter einzuschüchtern oder ihnen gegenüber unangemessen Einfluss auszuüben.
5. Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle Mitglieder des Kuratoriums respektieren das individuelle und kollektive Recht auf Privatsphäre und wahren die Vertraulichkeit gemäß US-amerikanischem Recht und anderen geltenden Gesetzen und Vorschriften.
Mitglieder des Kuratoriums sollten niemals vertrauliche Informationen über die Foundation oder ihre Geschäftstätigkeit, Benutzer, Spender, Partner oder Lieferanten preisgeben, die sie aus irgendeiner Quelle erhalten, es sei denn, die Offenlegung ist autorisiert oder gesetzlich vorgeschrieben. Im Sinne dieses Kodex umfassen "vertrauliche Informationen" alle nicht öffentlichen Informationen in Bezug auf die Foundation, ihr Geschäft, ihre Benutzer, Spender, Partner oder Lieferanten.
Die Vorgehensweise bei der Wahrung vertraulicher Informationen ist in der Vertraulichkeitsvereinbarung des Kuratoriums der Wikimedia Foundation beschrieben, die von Zeit zu Zeit nach Ermessen des Kuratoriums entwickelt und geändert wird.
6. Vermeidung persönlicher Bereicherung
Mitglieder des Kuratoriums dürfen weder persönlich noch im Namen der Foundation Bestechungsgelder oder Anreize anbieten oder annehmen.
Mitglieder des Kuratoriums sollten davon absehen, ihre Rolle bei der Foundation zum Vorteil irgendwelcher Sonderinteressen innerhalb oder außerhalb der Foundation zu missbrauchen.
7. Interessenkonflikt
Mitglieder des Kuratoriums vertreten die Interessen der Foundation gegenüber denen anderer Personen, Gruppen oder Interessenvertretern der Foundation. Mitglieder des Kuratoriums dürfen keinen Einflüssen, Interessen oder Beziehungen ausgesetzt sein oder den Anschein erwecken, die mit den Interessen der Foundation oder ihrer Fähigkeit, gemäß ihrer Mission zu handeln, in Konflikt stehen. Mitglieder des Kuratoriums handeln im besten Interesse der Foundation, einschließlich der Interessen der Mitarbeiter und des Vermögens der Foundation.
Alle Mitglieder des Kuratoriums sollten dem Kuratorium der Foundation alle konkurrierenden beruflichen oder persönlichen Interessen offenlegen, die für ihre Aktivitäten innerhalb der Foundation und der von der Foundation unterstützten Veranstaltungen und Communitygruppen relevant sein könnten. Insbesondere sollten Mitglieder des Kuratoriums alle laufenden Streitigkeiten, Whistleblowing-Aktivitäten oder Untersuchungen offenlegen, die ihre Arbeit für die Foundation beeinträchtigen oder dem Ruf der Foundation schaden könnten. Alle im Namen der Foundation durchgeführten Aktivitäten müssen mit der Mission, den strategischen Zielen und den in diesem Leitfaden dargelegten Grundsätzen der Foundation im Einklang stehen.
Weitere Informationen zu Interessenkonflikten und dem Verfahren zu ihrer Prüfung befinden sich in der Richtlinie zu Interessenkonflikten für Mitglieder des Kuratoriums, leitende Angestellte, Führungskräfte und wichtige Mitarbeiter.
8. Verhältnis des Kuratoriums zu den Mitarbeitern
Das Kuratorium erkennt die Machtposition und die Privilegien an, die Mitglieder des Kuratoriums in der Foundation haben. Da das Kuratorium die höchste Autorität in der Foundation darstellt, werden die Mitarbeiter Nachrichten, Anfragen und Fragen von Mitgliedern des Kuratoriums mit großer Dringlichkeit und Wichtigkeit behandeln. Ein beiläufiger Kommentar oder eine E-Mail eines Mitglieds des Kuratoriums kann schnell zusätzliche Arbeit für die Mitarbeiter verursachen oder dazu führen, dass die Mitarbeiter ihre bestehenden Aufgaben neu priorisieren. Um ein angemessenes Maß an Beteiligung an der Arbeit der Foundation sicherzustellen, sollten die Mitglieder des Kuratoriums:
- In erster Linie mit leitenden Mitarbeitern (C-Level) und Mitarbeitern in speziellen Unterstützungsrollen für das Kuratorium kommunizieren. Jegliche Kommunikation von Mitgliedern des Kuratoriums mit anderen Mitarbeitern sollte sich auf eine bestimmte Aufgabe beziehen, die vorab als Angelegenheit des Kuratoriums genehmigt wurde.
- Mindestens einen Mitarbeiter in die gesamte geschäftliche Kommunikation mit den Mitarbeitern einbeziehen (z. B. per CC bei E-Mails). Die Mitglieder des Kuratoriums sollten über alle Gespräche informiert sein, die Mitglieder des Kuratoriums mit Mitarbeitern führen.
- Deutlich machen, welche Ergebnisse sie aus der Kommunikation mit den Mitarbeitern erwarten oder wünschen, insbesondere, wenn keine Antwort der Mitarbeiter erforderlich ist.
- Kritische Rückmeldungen zur Leistung der Mitarbeiter an einen entsprechenden Mitarbeiter des Kuratoriums weitergeben und nicht direkt an den Mitarbeiter (oder dessen Vorgesetzten). Der Mitarbeiter des Kuratoriums kann die Rückmeldung über geeignete Kanäle übermitteln. Mitglieder des Kuratoriums sollten in einem offenen oder öffentlichen Forum niemals kritische Aussagen zur Leistung der Mitarbeiter machen.
Das Kuratorium bestimmt die Gesamtstrategie und die Prioritäten der Foundation, sollte sich jedoch nicht in die täglichen Abläufe der Foundation einmischen. Die Mitarbeiter informieren während und im Vorfeld der regulären Sitzungen des Kuratoriums regelmäßig über die Fortschritte der Foundation in Bezug auf ihre Strategie und Prioritäten. Die Mitglieder des Kuratoriums sollten sicherstellen, dass die Informationen, die sie in diesen Updates erhalten, ausreichen, damit sie ihren Aufsichtspflichten nachkommen können. Die Mitglieder des Kuratoriums sollten es vermeiden, detaillierte Informationen oder Berichte über die Aktivitäten der Foundation anzufordern, die über das hinausgehen, was für die strategischen und richtungsweisenden Entscheidungen des Kuratoriums erforderlich ist, insbesondere wenn die Erfüllung der Anfrage die Vorbereitung neuer Materialien durch die Mitarbeiter erfordern würde. Das wiederholte Stellen von Fragen, die immer mehr Details beinhalten, ist eine Form von Mikromanagement.
9. Interaktion des Kuratoriums mit Mitgliedern der Community und Medien
Das Kuratorium ist sich bewusst, dass viele Interessengruppen, darunter Beitragende der Projekte, Mitglieder der Wikimedia-Bewegung, Spender, Partner und die breite Öffentlichkeit, erhebliche Interessen an den Aktivitäten und der Leitung der Foundation haben. Das Kuratorium ist daher bestrebt, eine angemessene Kommunikation sicherzustellen, vorbehaltlich der Vertraulichkeitsbedenken.
Sofern das Kuratorium nicht per schriftlicher Entscheidung eine oder mehrere andere Personen ermächtigt, für die Foundation zu sprechen, ist der CEO gemäß den geltenden Richtlinien allein befugt, für die Foundation zu sprechen. Der CEO kann seine Kommunikationsbefugnis nach eigenem Ermessen an geeignete Mitarbeiter delegieren.
Der Vorsitzende des Kuratoriums darf nur gemäß den Bestimmungen der Satzung, des Handbuchs des Kuratoriums oder durch schriftliche Entscheidung des Kuratoriums für bestimmte Zwecke für das Kuratorium sprechen. Nach eigenem Ermessen kann das Kuratorium durch schriftliche Entscheidung jede Person ermächtigen, in seinem Namen zu sprechen.
Das Kuratorium arbeitet und trifft Entscheidungen als Gremium:
- Nicht jede Entscheidung des Kuratoriums wird einstimmig erfolgen, doch selbst bei Meinungsverschiedenheiten sollte jedes Mitglied des Kuratoriums die Entscheidungen des Kuratoriums in seiner öffentlichen Kommunikation akzeptieren und fördern.
- Mitglieder des Kuratoriums sollten eine Entscheidung des Kuratoriums nicht dadurch untergraben, dass sie ihre Opposition dagegen äußern, sich weigern, an den sich daraus ergebenden Bemühungen oder Aktivitäten teilzunehmen oder versuchen, sie in einem öffentlichen Forum erneut zu verhandeln.
- Mitglieder des Kuratoriums sollten es vermeiden, öffentlich zu einer Angelegenheit Stellung zu nehmen, die vor das Kuratorium kommt (oder wahrscheinlich kommen wird).
10. Durchsetzung
Mitglieder des Kuratoriums besprechen mit der Ombudsperson und dem Vorsitzenden des Führungskomitees alle Fragen oder Probleme, die hinsichtlich der Einhaltung dieses Kodex auftreten können. Verstöße gegen diesen Kodex, ob absichtlich oder unabsichtlich, werden von der Ombudsperson (oder dem Führungskomitee oder einem vom Führungskomitee eingerichteten Unterkomitee (ausgenommen Mitglieder des Kuratoriums, deren Verstöße untersucht werden) überprüft, die dem gesamten Kuratorium bei Bedarf Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen geben. Schwerwiegende Verstöße gegen diesen Kodex können gemäß der Satzung der Foundation und dem geltenden Recht zur Entlassung des Mitglieds des Kuratoriums führen, das den Verstoß begangen hat.
Beschreibung
Dieser Verhaltenskodex vermittelt die Grundsätze, an die sich alle Mitglieder des Kuratoriums und leitende Angestellte der Wikimedia Foundation halten müssen. Er deckt jedoch möglicherweise nicht alle auftretenden Probleme ab. Dieser Kodex fördert Vertrauen und Respekt bei den Mitgliedern des Kuratoriums und allen anderen Beteiligten, die an den Aktivitäten der Foundation beteiligt sind. Die Foundation verfügt über ein formelles Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden.
Zusätzliche Ressourcen
- Gründungssatzung
- Satzung
- Mission
- Vision
- Werte
- Rechtliche und treuhänderische Pflichten für Mitglieder des Kuratoriums der Wikimedia Foundation
- Delegation von Entscheidungsbefugnissen für Richtlinien
- Richtlinie zur Delegation von Befugnissen
- Vertraulichkeitsvereinbarung des Kuratoriums
- Richtlinie zu Interessenkonflikten
- Universeller Verhaltenskodex
Verfahren zur Lösung von Beschwerden
Einführung
Das Verfahren zur Untersuchung von Vorwürfen eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex des Kuratoriums beginnt normalerweise mit dem informellen Verfahren, das unter (1) unten beschrieben ist. Wenn der Beschwerdeführer jedoch der Ansicht ist, dass das informelle Verfahren in seiner Situation nicht praktikabel ist, kann das formelle Verfahren verwendet werden, ohne dass zuvor das informelle Verfahren ausgeschöpft wird. Dies geschieht normalerweise auf Anraten des Vorsitzenden / der Ombudsperson der Foundation in voller Absprache mit dem Beschwerdeführer.
1. Informelles Verfahren
- Ein Beschwerdeführer, der der Ansicht ist, dass es zu einem Verstoß gegen einen der Verhaltenskodizes der Foundation gekommen ist, sollte, sofern möglich, versuchen, die Angelegenheit persönlich mit der Person zu klären, gegen die der Vorwurf erhoben wird.
- In manchen Situationen ist dieser Ansatz möglicherweise nicht angemessen, etwa wenn es sich bei dem Beschwerdeführer um einen Mitarbeiter handelt oder wenn das fragliche Verhalten Belästigung oder Mobbing beinhaltet oder wenn es sich um andere Situationen handelt, in denen die persönliche Sicherheit gefährdet ist.
- Wenn eine persönliche Ansprache gemäß 1(A) erfolglos oder unangemessen ist, sollten Beschwerdeführer die Angelegenheit dem Vorsitzenden / der Ombudsperson der Foundation vortragen. Der Vorsitzende / die Ombudsperson sollte innerhalb einer angemessenen Frist (und unter Berücksichtigung, dass der Vorsitzende / die Ombudsperson eine unbezahlte Position mit anderen Verpflichtungen ist)
- Die Beschwerde mit dem Beschwerdeführer besprechen (dies kann per E-Mail oder mündlich erfolgen und es sollte ein Protokoll geführt werden);
- Kontakt mit der Person aufnehmen, gegen die die Beschwerde eingereicht wurde, die Art der Beschwerde erläutern und ihre Reaktion auf die Beschwerde feststellen;
- Gegebenenfalls ein gemeinsames Treffen mit den Parteien vereinbaren, um den Fall zu besprechen;
- Den Parteien Empfehlungen zur Lösung der Angelegenheit geben (ohne notwendigerweise Schuld oder Verantwortung zuzuweisen) und zwar auf eine Weise, die darauf abzielt, eine professionelle und respektvolle Arbeitsbeziehung zwischen den Parteien aufzubauen und zu fördern;
- Eine kurze schriftliche Aufzeichnung im Büro der Wikimedia Foundation aufbewahren.
- Wenn sich die Beschwerde gegen den Vorsitzenden der Foundation richtet, ist Absatz 1(B) so auszulegen, dass er sich auf den stellvertretenden Vorsitzenden der Foundation oder die Ombudsperson bezieht. Dasselbe gilt für das formelle Verfahren nach 2(B).
2. Formelles Verfahren
- Wenn das informelle Verfahren nicht zur Lösung der Angelegenheit führt oder wenn das informelle Verfahren aufgrund der Schwere des vorgeworfenen Verhaltens als ungeeignet erachtet wird, kann der Beschwerdeführer im Rahmen dieses Verfahrens eine formelle Beschwerde einreichen.
- Eine formelle Beschwerde sollte schriftlich an den Vorsitzenden / die Ombudsperson der Foundation gerichtet werden, der umgehend eine Kopie der Beschwerde an die Person(en) sendet, gegen die der Vorwurf erhoben wird.
- Eine schriftliche Beschwerde sollte folgende Informationen enthalten:
- Namen der Person(en), gegen die sich die Beschwerde richtet;
- Die Art des Verhaltens, über das eine Beschwerde eingereicht wird, einschließlich Datum und Uhrzeit, wenn möglich;
- Namen aller Personen, die das beanstandete Verhalten möglicherweise beobachtet haben;
- Alle Maßnahmen, die möglicherweise bereits (entweder gemäß (1) oben oder auf andere Weise) zur Lösung der Angelegenheit ergriffen wurden.
- Der Vorsitzende / die Ombudsperson der Foundation wird eine Untersuchung der Beschwerde einleiten.
- Die Untersuchung wird von einem Komitee durchgeführt, das vom Vorsitzenden / der Ombudsperson der Foundation in Absprache mit dem Exekutivkomitee des Kuratoriums ernannt wird.
- Das Untersuchungskomitee kann die Parteien und alle Zeugen (unabhängig davon, ob sie von einer der Parteien benannt wurden oder nicht) auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist nach der Aufforderung Beweise vorzulegen. Alle Beweise werden schriftlich (auch per E-Mail) vorgelegt. Einzelpersonen können auch aufgefordert werden, eine mündliche Erklärung zu ihrer schriftlichen Aussage abzugeben. Diejenigen, die Beweise vorlegen, sollten von Anfang an daran erinnert werden, dass diese zur Aufklärung der Angelegenheit verwendet werden.
- Das Untersuchungskomitee erstellt einen Bericht, in dem die Beweise geprüft werden und:
- empfiehlt, die Beschwerde auf der Grundlage der vorliegenden Beweise abzuweisen;
- ODER gibt Empfehlungen zur informellen Lösung der Angelegenheit (ohne notwendigerweise Schuld oder Verantwortung zuzuweisen) abgeben, und zwar auf eine Weise, die darauf abzielt, unter Nutzung aller möglicherweise verfügbaren Mediationsdienste eine professionelle und respektvolle Arbeitsbeziehung zwischen den Parteien aufzubauen und zu fördern;
- ODER entscheidet, dass auf den ersten Blick ein Beweis vorliegt, und empfiehlt, dass die Angelegenheit durch einen formellen Beschluss behandelt wird, der bei einer Sitzung des Exekutivkomitees des Kuratoriums der Foundation diskutiert wird. Die Person, über die sich beschwert wird, erhält eine Frist von 21 Tagen, damit sie erscheinen und ihren Fall vortragen kann.
- Das Exekutivkomitee verfügt über folgende Disziplinargewalt:
- einen formellen Tadelbrief schreiben;
- Personen vorübergehend oder dauerhaft von bestimmten von der Foundation organisierten oder unterstützten Veranstaltungen oder Aktivitäten ausschließen; und
- den Ausschluss aus dem Kuratorium empfehlen (hierzu ist ein Beschluss des Kuratoriums erforderlich).
- Gegen das Ergebnis der Untersuchung kann sowohl der Beschwerdeführer als auch die Person, gegen die die Beschwerde eingereicht wurde, Berufung einlegen; jede Berufung muss schriftlich an den Vorsitzenden / die Ombudsperson der Foundation (oder, wenn sich die Beschwerde gegen den Vorsitzenden richtet, an den stellvertretenden Vorsitzenden oder die Ombudsperson der Foundation) gerichtet werden. Berufung kann nur aus Gründen von Verfahrensfehlern oder wenn das Ergebnis der Untersuchung als offensichtlich unvernünftig angesehen wird, eingelegt werden.
3. Allgemein
- Eine Partei oder ein Zeuge, der in irgendeiner Phase dieses Verfahrens vorsätzlich eine unwahre, böswillige und leichtfertige oder mit bösen Absichten erfolgte Aussage macht, kann den unter 2(f) beschriebenen Disziplinargewalten der Exekutive unterliegen. Das Untersuchungskomitee sollte jede derartige Handlung untersuchen und im Rahmen seines Berichts Empfehlungen abgeben.
- Der Beschwerdeführer, der Beschwerdegegner oder der Zeuge kann sich in allen Phasen des Verfahrens von einem Kollegen begleiten lassen, der kein Mitglied der Foundation sein muss.
- Alle im Rahmen dieses Verfahrens gesammelten Informationen werden im Rahmen des Möglichen vertraulich behandelt, um eine vollständige und faire Untersuchung und eine angemessene Lösung zu gewährleisten. Dies kann die Weitergabe der Informationen in der Beschwerde (einschließlich der Identität des Beschwerdeführers) an andere Personen erfordern, beispielsweise an geeignete Mitarbeiter, andere Zeugen, das Kuratorium, Komitees des Kuratoriums und die externen Anwälte der Foundation.
Erklärung
Als Mitglied des Kuratoriums der Wikimedia Foundation habe ich, __________________, das Leitbild, den Verhaltenskodex und das Handbuch des Kuratoriums der Wikimedia Foundation gelesen. Ich werde mich in der Öffentlichkeit und in meiner Rolle als Mitglied des Kuratoriums an den Verhaltenskodex halten.
Eingetragen am __________________.
Unterzeichnet: __________________
Name: __________________
Position: Mitglied des Kuratoriums der Wikimedia Foundation