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Policy:Markenrichtlinie der Wikimedia Foundation/Zweck

From Wikimedia Foundation Governance Wiki
This page is a translated version of the page Policy:Wikimedia Foundation Trademark Policy/Purpose and the translation is 100% complete.

Zielsetzung unserer Markenrichtlinie

Diese Darstellung ist kein Bestandteil der Markenrichtlinie. Sie ist auch kein rechtlich verbindliches Dokument.
Sie erläutert schlicht den Hintergrund unserer neuen Markenrichtlinie.

Die Wikimedia-Marken repräsentieren den von den vielen Freiwilligen geschaffenen Goodwill, aus denen sich die Wikimedia-Gemeinschaft zusammensetzt. Aus diesem Grund können Internetbenutzer darauf vertrauen, dass Websites, die Wikimedia-Marken tragen, kostenlose und neutrale Bildungsinhalte aufweisen, die von engagierten Wikimedianern im Wege redlicher Kooperation geschaffen werden. Zu gewährleisten, dass die Wikimedia-Marken nur in Übereinstimmung mit unserer Mission verwendet werden, trägt zum Schutz der harten Arbeit der Gemeinschaft und des guten Rufs der Wikimedia-Websites bei.

1. Die Markenrichtlinie bringt zwei Gemeinschaftsinteressen ins Gleichgewicht.

Die dezentralisierte Natur der Wikimedia-Websites ermöglicht es passionierten Beitragenden in aller Welt, die Mission kostenlosen Wissens zu unterstützen. Das erste Interesse besteht daher darin, zu gewährleisten, dass Beitragende die Marken im Rahmen ihrer Tätigkeiten auf einfache Weise benutzen können. Das zweite Interesse besteht darin, den guten Ruf der Wikimedia-Marken zu schützen. Die Marken stehen für Bildungsinhalte, die im Wege eines offenen und kollaborativen Prozesses generiert werden. Der gute Ruf der Marken ist besonders wichtig vor dem Hintergrund, dass die Inhalte, die sie repräsentieren, in digitaler Form über das Internet geliefert und gegenüber unachtsamen Nutzern leicht falsch wiedergegeben werden können.

Um den Interessen der Wikimedia-Gemeinschaft zu dienen, müssen wir das Markenrecht in kreativer Art und Weise handhaben. Die Grundsätze des Markenrechts wurden nicht im Hinblick auf unser spezifisches Organisationsmodell erarbeitet. Unser Ziel ist jedoch eine reibungslose Anwendung der Markenschutzregelungen auch für unsere Gemeinschaft. Die Markenrichtlinie respektiert daher die Auflagen des Markenrechts und ermöglicht gleichzeitig die Nutzung der Marken durch die Wikimedia-Gemeinschaft.

2. Verwendungszwecke von Marken.

Markenzeichen lassen Nutzer auf ihre Intuition vertrauen, dass sie von einer erkannten Marke tatsächlich zu den Werken geführt werden, die sie suchen. Markenschutz ist kein Recht am geistigen Eigentum, das unabhängig von dem Werk, das es repräsentiert, begründet oder verkauft werden kann. Er ist in keiner Weise so restriktiv wie Urheberrechts- oder Patentschutz. Diese Doktrinen haben uns auferlegt, die Vorgehensweise offener Lizenzen einzuschlagen -wie etwa Creative Commons und GNU GPL-, um das Markenrecht für unsere Mission dienlicher zu machen. Eine gleichwertige offene Markenlizenz, die wir übernehmen könnten, existiert nicht. Und dennoch erlauben uns die Konturen des Markenrechts, es auf kreative Weise zu unserem Vorteil einzusetzen. Es ermöglicht eine freie Wiederverwendung von Wikimedia-Inhalten unter gleichzeitiger Wahrung der Integrität der Wikimedia-Websites. Aufgrund unserer unterschiedlichen Marken wissen Leser augenblicklich, welches Bildungsmaterial von unserer Gemeinschaft auf die Wiki-Art angelegt worden ist.

2.1 Schutz vor Missbrauch durch Markenrechte.
Markenrechte tragen zum Schutz derjenigen Marken vor Missbrauch bei, die die Wikimedia-Bewegung repräsentieren. Aufgrund der Popularität der Wikimedia-Websites kann es vorkommen, dass die Marken von bestimmten Personen in irreführender Weise verwendet werden. Manche versuchen, ihre eigenen Websites oder Serviceangebote attraktiver zu gestalten, indem sie unsere Marken benutzen. Andere vergreifen sich an den Marken oder dem allgemeinen Erscheinungsbild der Wikimedia-Websites, um Aufmerksamkeit zu erzielen. Diese Aufmerksamkeit ist allerdings fehlgeleitet, da die Marken dazu benutzt werden, Werke, die keine echten Wikimedia-Inhalte verkörpern, als solche darzustellen. Wenn wir dies gestatten würden, könnten Nutzer irrtümlich annehmen, dass solche minderwertigen Inhalte von der Wikimedia-Gemeinschaft geschaffen wurden, woraufhin ihre Wertschätzung der Wikimedia-Websites schrumpfen würde.
So möchte etwa niemand mit fingierten Wikipedia-Artikeln zu tun haben, die ausschließlich zu dem Zweck verfasst werden, um in einer Art und Weise für Firmen zu werben, die mit unserer Mission nicht vereinbar ist. In ähnlicher Weise versuchen oft Cybersquatter, verbreitete Falschschreibungen und Varianten der Wikimedia-Marken als Domainnamen zu registrieren. Sie gehen in dieser Weise vor, um Nutzer, die nach Wikimedia-Websites suchen, zu Werbe- und anderen in keinem Zusammenhang stehenden Inhalten umzuleiten. Sie können etwa Nutzer zu Websites dirigieren, die den Zweck verfolgen, Malware zu verbreiten, indem sie sie dazu ermutigen, eine Popup-Anzeige mit dem Text „Glückwunsch! Sie sind der einmillionste Besucher!” anzuklicken. Sie können Nutzer ferner Phishing-Angriffen aussetzen, indem sie sie darum bitten, ihr Passwort auf einer Seite einzugeben, die wie eine Wikimedia-Website aussieht. Dies alles sind Beispiele für Missbrauch, den wir unter Einsatz von Markenrechten bekämpfen können. Wir müssen uns das Recht vorbehalten, diese Art von Missbrauch zu verfolgen, um die harte Arbeit der Wikimedia-Gemeinschaft zu schützen.

2.2 Die Bedeutung von freier Meinungsäußerung in der Markendoktrin gewährleistet, dass die Wikimedia-Marken nicht mit kostenlosem Wissen in Konflikt geraten.
Unsere Mission des Wissensaustauschs ist auf freie Meinungsäußerung angewiesen und ermutigt auch zu freier Meinungsäußerung. Markenschutz kann in diesem Ökosystem durchaus existieren, da die Doktrin eine Menge Spielraum für Aktivitäten in Zusammenhang mit Meinungsäußerung lässt. So erlaubt zum Beispiel die spezifisch markenrechtliche Doktrin der angemessenen Nutzung auch Nutzungen einer Wortmarke in einem nicht markenbezogenen Sinn (wenn also das Wort für etwas anderes steht als die Marke). Im Markenrecht gibt es ferner eine Doktrin des „nominativen Gebrauchs”. Diese Doktrin gestattet die kostenlose Nutzung von Marken, sofern auf den Artikel verwiesen wird, der den betreffenden Namen als Marke führt. Schließlich steht das Markenrecht auch der Nutzung von Marken bei künstlerischen und politischen Meinungsäußerungen offen gegenüber. Dieses Spektrum kostenloser Markennutzungen unterscheidet dieses Gesetzeswerk von Rechten am geistigen Eigentum wie Urheber- und Patentrechten.
Wenn wir Markenschutz für die Wikimedia-Marken in Anspruch nehmen, hindern wir damit niemanden daran, im Sinne dieser Arten von Nutzungen vorzugehen. Unsere liberale Handhabung der Genehmigung von Markenanträgen gewährleistet ferner, dass die Gemeinschaftsmitglieder die Wikimedia-Marken auf einfache Weise benutzen können, um die Mission zu fördern, selbst wenn es um Zwecke geht, die nicht der Doktrin angemessener Nutzung unterfallen.

3. Wahrung unserer Markenrechte.

Um der Bewegung die Wikimedia-Marken zu erhalten, müssen wir missbräuchliches Verhalten überwachen und bei der Lizenzvergabe für die Marken sorgfältig vorgehen. Irreführende Nutzungen können die Verbindung zwischen einer Marke und dem von ihr repräsentierten Goodwill schwächen und damit potenziell den Verlust von Markenrechten auslösen. Eine weitere Folge für uns könnte sein, dass wir unsere Fähigkeit verlieren, uns vor weiteren irreführenden bzw. missbräuchlichen Nutzungen zu schützen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Verwendungen der Wikimedia-Marken zu verfolgen und gegen irreführende Nutzungen einzuschreiten.

Damit vergleichbar verlangt Markenrecht von Markeninhabern, die Qualität der Werke zu überwachen, die die Marken im Rahmen einer Lizenz führen dürfen. Das Unterlassen von Qualitätskontrollen mithilfe einer Lizenz und Überwachungen kann zu einer „Nacktlizenz” (naked licensing) führen, wodurch der Markeninhaber seine Rechte verliert. Wichtig ist daher, ein Maß an Qualität zu verlangen, das der Qualität der Wikimedia-Websites und deren gutem Ruf entspricht.

4. Ermöglichung von Markenverwendungen, die die Wikimedia-Mission fördern.

Auch wenn wir bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen, liegt es nicht in unserer Absicht, dass Markenauflagen ein Hindernis für die Arbeit der Wikimedia-Gemeinschaft darstellen. Die Markenrichtlinie strebt an, den Vorgang der Lizenzvergabe von Wikimedia-Marken zu vereinfachen. Eine Reihe von Nutzungen sind außerdem nach der Markenrichtlinie ausdrücklich zulässig und erfordern keine separate Genehmigung. Andere Verwendungsarten fallen unter die vielen Kategorien angemessener Nutzung, die wir ebenfalls für Nutzer in der Richtlinie erläutern.

Wir denken überdies in kreativer Form darüber nach, wie wir es für Gemeinschaftsmitglieder einfacher machen können, die Marken zur Förderung der Wikimedia-Mission zu benutzen.

Wir haben ferner in der Markenrichtlinie eine großzügige, von uns „Schnell-Lizenz” genannte Lösung für bestimmte Nutzungen von Wikimedia-Marken eingeführt. Eine Schnell-Lizenz ist es, da sie - anstatt eine Lizenz zu beantragen und auf deren Ausstellung zu warten - von Gemeinschaftsmitgliedern einfach bei Meta-Wiki erhalten, ausgefüllt und per E-Mail an trademarks@wikimedia.org versendet werden kann. Die Schnell-Lizenz vereinfacht die Nutzung von Marken für alltägliche Verwendungszwecke der Gemeinschaft und umfasst gleichzeitig einige markenrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wikimedia-Marken. Die Lizenz beinhaltet eine Qualitätskontrollauflage sowie einen Vorbehalt des Rechts zur Kündigung der Lizenz, falls eine Marke in einer Art und Weise benutzt wird, die mit der Wikimedia-Mission nicht vereinbar ist.

5. Sonstige Neuerungen

Abgesehen von einer Reihe großzügiger Lösungen zur Unterstützung von Gemeinschaftsmitgliedern bei ihrer Tätigkeit hat die neue Markenrichtlinie nur sehr wenige substantielle Änderungen eingeführt. Wir haben uns darauf konzentriert, unsere Markenpolitik und -praxis so gut wie möglich klarzustellen, um die Benutzung der Marken zu vereinfachen. Von Gemeinschaftsmitgliedern erhielten wir eine Menge Kommentare zu Markenbestimmungen, die bisher mehrdeutig waren. Wir haben daran gearbeitet, hinsichtlich solcher und anderer Bestimmungen in der neuen Markenrichtlinie und in den FAQs Klarheit zu schaffen. Wir möchten, dass die Richtlinie leicht durchsucht und verstanden werden kann. Wir haben daher eine benutzerfreundliche Zusammenfassung an den Beginn der Markenrichtlinie gestellt, die auf die relevanten Bestimmungen der Richtlinie verweist. Ferner haben wir die FAQs in erheblichem Umfang erweitert und mit den maßgeblichen Bestimmungen in der Richtlinie verknüpft. Der Text von Richtlinie und FAQs wurde außerdem nach verschiedenen Kennziffern für Lesbarkeit getestet, um zu gewährleisten, dass wir ihn in einer unkomplizierten Art und Weise abgefasst haben. Schließlich haben wir Formulare für die Beantragung von Markenlizenzen und das Melden von Missbrauch aufgenommen, von denen wir hoffen, dass sie die beiden Verfahren reibungsloser gestalten.

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