Resolution:Access to nonpublic data/de
Dieser Vorschlag wurde vom Kuratorium der Wikimedia-Stiftung genehmigt. Er darf von keinen Verantwortlichen oder Mitarbeitern der Wikimedia-Stiftung oder lokalen Richtlinien eines Wikimedia-Projekts umgangen, untergraben oder ignoriert werden. Bitte beachte, dass im Falle von Unterschieden in der Bedeutung oder Interpretation zwischen der englischen Originalversion dieses Inhalts und einer Übersetzung die englische Originalversion Vorrang hat. |
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Dieser Beschluss zur Genehmigung der Richtlinie über den Zugriff auf nichtöffentliche Daten wurde am 11. April 2007 durch Abstimmung (6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung) angenommen. |
- Siehe bitte Resolution:Access to nonpublic data policy update für die aktualisierte Richtlinie.
In Anbetracht dessen, dass das Kuratorium eine sorgfältigere Überwachung sensibler Informationen für notwendig hält, wird hiermit beschlossen, dass:
1. Nur Personen, deren Identität der Wikimedia Foundation bekannt ist, der Zugang zu nichtöffentlichen Daten oder anderen nichtöffentlichen Informationen gestattet ist, die von der Wikimedia Foundation erstellt, gesammelt oder anderweitig gespeichert werden, sofern die öffentliche Offenlegung dieser Daten oder anderer Informationen durch die Wikimedia-Datenschutzrichtlinie eingeschränkt ist.
2. Jedem Freiwilligen, der im Rahmen eines Community-Prozesses ausgewählt wird, um Zugriffsrechte auf beschränkte Daten zu erhalten, dieser Zugriff erst dann gewährt wird, wenn dieser Freiwillige sich gegenüber der Foundation zufriedenstellend identifiziert hat, einschließlich des Nachweises, dass dieser Benutzer mindestens 18 Jahre alt und ausdrücklich in der Gerichtsbarkeit, in der er seinen Wohnsitz hat, älter ist als das Alter, ab dem er in der Lage ist, ohne Zustimmung seiner Eltern zu handeln.
3. Jeder Freiwillige, der zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Beschlusses über solche Zugriffsrechte verfügt, sich innerhalb von 60 Tagen nach der Verabschiedung dieses Beschlusses gegenüber der Foundation zufriedenstellend identifizieren muss, andernfalls werden sämtliche dieser Zugriffsrechte entzogen. Freiwilligen, denen die Rechte entzogen werden, weil sie sich nicht identifizieren, können diese Zugriffsrechte nach erfolgter Identifizierung nach Ermessen der Foundation wieder erteilt werden.
4. Zu den von diesem Beschluss abgedeckten Freiwilligenpositionen unter anderem alle Stewards, alle Inhaber der "Checkuser"- und "Oversight"-Rechte, alle OTRS-Freiwilligen und alle Entwickler mit Zugriff auf elektronische Aufzeichnungen, die nichtöffentliche Informationen enthalten (wie IP-Adressen von Lesern oder Mitwirkenden), gehören.
5. Der Zugriff auf gelöschte Versionen eines öffentlich bearbeitbaren Projekts, beispielsweise durch Administratoren, nicht ausreicht, um gemäß dieser Richtlinie eine Identifizierung zu erfordern.
6. Identifizierende Informationen, die der Foundation von einem Freiwilligen in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie offengelegt werden, als vertrauliche, nichtöffentliche Informationen behandelt werden und nur im Einklang mit der Wikimedia-Datenschutzrichtlinie weitergegeben werden dürfen.
7. Ausnahmen von dieser Richtlinie nur durch Beschluss des Kuratoriums möglich sind.