Resolution:Bylaws amendments and board structure/de
Dieser Vorschlag wurde vom Kuratorium der Wikimedia-Stiftung genehmigt. Er darf von keinen Verantwortlichen oder Mitarbeitern der Wikimedia-Stiftung oder lokalen Richtlinien eines Wikimedia-Projekts umgangen, untergraben oder ignoriert werden. Bitte beachte, dass im Falle von Unterschieden in der Bedeutung oder Interpretation zwischen der englischen Originalversion dieses Inhalts und einer Übersetzung die englische Originalversion Vorrang hat. |
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Dieser Beschluss zur Änderung der Satzung durch vier Änderungen wurde im April/Mai 2008 mit 6 Zustimmungen und 1 Gegenstimme angenommen. |
Änderung I der Satzung
Das Kuratorium ändert Artikel II der Satzung der Stiftung wie folgt:
"In Koordination mit einem Netzwerk aus Vereinen und einzelnen Freiwilligen stellt die Foundation die wesentliche Infrastruktur und einen organisatorischen Rahmen für die Unterstützung und Entwicklung mehrsprachiger Wiki-Projekte und anderer Bestrebungen bereit, die dieser Mission dienen. Die Foundation wird nützliche Informationen aus ihren Projekten kostenlos und dauerhaft im Internet zur Verfügung stellen."
(Diese Änderung ändert "Zusammenarbeit" in "Koordination", um den Chaptern einen größeren rechtlichen Schutz vor Haftung aufgrund der Handlungen der Stiftung oder der Handlungen einzelner Freiwilliger (und umgekehrt) zu geben. Es werden ausdrücklich "einzelne Freiwillige" genannt, weil sie genau wie Chapter eine Gruppe sind und einige Vorstandsmitglieder auswählen werden.)
Änderung II der Satzung
Das Kuratorium ändert Artikel IV, Abschnitt 2 wie folgt:
" Abschnitt 2. Anzahl, Amtszeit und Qualifikation.
"Die Anzahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Foundation beträgt mindestens neun (9). Mitglieder des Kuratoriums werden gemäß dem in Abschnitt 3 unten beschriebenen Verfahren ausgewählt. Jedes Mitglied des Kuratoriums bleibt bis zum Ablauf seiner Amtszeit gemäß Abschnitt 3 unten oder bis zu seinem früheren Rücktritt, seiner Amtsenthebung oder seinem Tod im Amt."
(Aus Gründen der Klarheit wird das Wort "Wahl" aus Abschnitt 2 entfernt.)
Änderung III der Satzung
Das Kuratorium ändert Artikel IV, Abschnitt 3 wie folgt:
"(A) Führungsprioritäten. Der Vorstand setzt sich aus Mitgliedern des Kuratoriums mit unterschiedlichen Talenten, Erfahrungen, Hintergründen und Kompetenzen zusammen, die die vom Vorstand festgelegten Aufgaben und Bedürfnisse der Foundation am besten erfüllen. Der Vorstand und seine Mitglieder müssen in Bezug auf die Foundation als Treuhänder handeln, und ihre Pflichten umfassen unter anderem die treuhänderische Sorgfaltspflicht und die treuhänderische Treuepflicht."
"(B) Führungsdefinitionen. Der Begriff „Community“, der in der Satzung verwendet wird, soll vom Vorstand in Übereinstimmung mit der Zweckerklärung definiert werden. Der Begriff „Partner“, der in dieser Satzung verwendet wird, soll vom Vorstand in Übereinstimmung mit der Zweckerklärung definiert werden. Partner fungieren als unabhängige Gruppen, die in Abstimmung mit der Foundation zur Umsetzung der Mission beitragen. Es kann erforderlich sein, dass ein Partner formell gegründet wird, um kooperative Vereinbarungen zur Spendensammlung oder andere geschäftliche oder gemeinnützige Vereinbarungen mit der Stiftung zu treffen.
"(C) Durch die Community gewählte Mitglieder des Kuratoriums. Im Juli 2008 wird ein Mitglied des Kuratoriums durch eine Abstimmung der Community für eine einjährige Amtszeit ausgewählt, die im Juli 2009 endet. Ab dem Ende der Amtszeit dieses Mitglieds des Kuratoriums im Juli 2009 werden drei Mitglieder des Kuratoriums aus Kandidaten ausgewählt, die durch eine Abstimmung der Community genehmigt wurden. Das Kuratorium legt die Termine, Regeln und Regelungen des Abstimmungsverfahrens fest, das ab 2009 in ungeraden stattfindet. Der Vorstand bestimmt, wer für die Abstimmung über von der Community ausgewählte Mitglieder des Kuratoriums wahlberechtigt ist. Der Vorstand ernennt Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, vorbehaltlich von Unterabschnitt (A) und anderen Bestimmungen dieser Satzung. Für den Fall, dass ein Kandidat ausgewählt wird, der die Anforderungen von Unterabschnitt (A) oder andere Anforderungen dieser Satzung oder geltender Landes- oder Bundesgesetze nicht erfüllt, wird der Vorstand (i) den Kandidaten nicht ernennen, (ii) eine Vakanz im Vorstand erklären und (iii) die sich daraus ergebende Vakanz mit dem Kandidaten mit den nächstmeisten Stimmen besetzen, vorbehaltlich dieses Abschnitts und des Abschnitts 6 unten. Von der Community ausgewählte Mitglieder des Kuratoriums müssen für die Dauer ihrer Amtszeit als Mitglieder des Kuratoriums von allen Positionen im Vorstand von Chaptern, leitenden Positionen und von Chaptern oder der Foundation bezahlten Positionen zurücktreten. Von der Community gemäß diesem Unterabschnitt ausgewählte Mitglieder des Kuratoriums haben eine Amtszeit von zwei Jahren.
"(D) Von den Chaptern ausgewählte Mitglieder des Kuratoriums. Ab Juli 2008 werden in geraden Jahren von den Chaptern zwei Mitglieder des Kuratoriums nach einem von der Mehrheit der Chapter und vom Vorstand genehmigten Verfahren ausgewählt. Änderungen dieses Verfahrens müssen ebenfalls von der Mehrheit der Chapter und vom Vorstand genehmigt werden. Von den Chaptern ausgewählte Mitglieder des Kuratoriums müssen für die Dauer ihrer Amtszeit als Mitglieder des Kuratoriums von allen Positionen im Vorstand von Chaptern, leitenden Positionen und von Chaptern oder der Foundation bezahlten Positionen zurücktreten, können den Chaptern jedoch weiterhin in informeller oder beratender Funktion dienen. Von den Chaptern ausgewählte Mitglieder müssen die Anforderungen der geltenden Landes- und Bundesgesetze für die Mitgliedschaft im Kuratorium erfüllen. Für den Fall, dass ein Kandidat ausgewählt wird, der die Anforderungen von Unterabschnitt (A) oder andere Anforderungen dieser Satzung oder geltender Landes- oder Bundesgesetze nicht erfüllt, wird der Vorstand (i) den Kandidaten nicht ernennen, (ii) eine Vakanz im Vorstand erklären und (iii) von den Chaptern beantragen, dass sie ein neues Mitglied für das Kuratorium auswählen, um die sich daraus ergebende Vakanz zu besetzen, vorbehaltlich dieses Abschnitts und des Abschnitts 6 unten. Von den Chaptern gemäß diesem Unterabschnitt ausgewählte Mitglieder des Kuratoriums haben eine Amtszeit von zwei Jahren.
"(E) Durch den Vorstand gewählte Mitglieder des Kuratoriums. Ab Januar 2009 werden vier Mitglieder des Kuratoriums vom Vorstand aus einer vom Nominierungskomitee erstellten Kandidatenliste ernannt. Das Nominierungskomitee wird vom gesamten Vorstand ernannt und umfasst als Mitglieder (i) mindestens zwei Mitglieder des Kuratoriums, die vor den Auswahlprozessen der Community oder der Chapter im Juli ausgewählt wurden und (ii) den Geschäftsführer. Das Nominierungskomitee kann aus einer beliebigen Anzahl von Mitgliedern bestehen, darunter frühere Mitglieder des Kuratoriums und externe Experten. Das Nominierungskomitee wählt die Kandidaten bis zum 15. Oktober aus. Sowohl die Nominierung als auch die Ernennung der vom Vorstand ausgewählten Mitglieder des Kuratoriums erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen von Unterabschnitt (A) und den geltenden Landes- und Bundesgesetzen. Vom Vorstand ernannte Mitglieder des Kuratoriums müssen für die Dauer ihrer Amtszeit als Mitglieder des Kuratoriums von allen Positionen im Vorstand von Chaptern, leitenden Positionen und von Chaptern oder der Foundation bezahlten Positionen zurücktreten. Die Amtszeit jedes vom Vorstand ernannten Mitglieds des Kuratoriums gemäß diesem Unterabschnitt beträgt ein Jahr. Der Vorstand kann ein gemäß vom Vorstand ernanntes Mitglied des Kuratoriums von Jahr zu Jahr für aufeinanderfolgende Amtszeiten von jeweils einem Jahr wiederernennen.
"(F) Kuratoriumssitz des Gründers. Der Vorstand kann Jimmy Wales ab Januar 2009 für eine Amtszeit von einem Jahr zum Kuratoriumsmitglied als Gründer ernennen. Der Vorstand kann Wales für aufeinanderfolgende Amtszeiten von einem Jahr erneut zum Kuratoriumsmitglied als Gründer ernennen. Für den Fall, dass Wales nicht zum Kuratoriumsmitglied als Gründer ernannt wird, bleibt die Position vakant und der Vorstand wird die Stelle nicht besetzen.
"(G) Mehrheit im Kuratorium. Mit Ausnahme der Position des Gründers wird die Mehrheit der Positionen im Kuratorium aus der Community und den Chaptern ausgewählt oder ernannt.
(Diese Änderung setzt den Erweiterungsplan des Kuratoriums um.)
Änderung IV der Satzung
Das Kuratorium ändert Artikel IV, Abschnitt 6 wie folgt:
"Abschnitt 6. Vakanzen.
"Jede Vakanz im Kuratorium außer einer Vakanz der Position des Gründers, einschließlich jeder Vakanz, die aufgrund einer Erhöhung der Zahl der Kuratoren geschaffen wird, kann durch die Zustimmung der Mehrheit der verbleibenden Kuratoren besetzt werden, jedoch weniger als ein Quorum des Kuratoriums. Ein zur Besetzung einer Vakanz ernanntes Mitglied des Kuratoriums fungiert für den nicht abgelaufenen Teil der Amtszeit dieser Position als Mitglied des Kuratoriums."
(Diese Änderung hindert das Kuratorium daran, die Position des Gründers im Falle einer Vakanz zu besetzen, und stellt klar, dass die Ernennung zur Besetzung einer Vakanz nur für die noch nicht abgelaufene Amtszeit der Vakanz erfolgt.)
Angenommen im April 2008 mit 6 Zustimmungen und 1 Gegenstimme (Frieda)