Resolution:Update of Gift Policy - January 2008/de
Dieser Vorschlag wurde vom Kuratorium der Wikimedia-Stiftung genehmigt. Er darf von keinen Verantwortlichen oder Mitarbeitern der Wikimedia-Stiftung oder lokalen Richtlinien eines Wikimedia-Projekts umgangen, untergraben oder ignoriert werden. Bitte beachte, dass im Falle von Unterschieden in der Bedeutung oder Interpretation zwischen der englischen Originalversion dieses Inhalts und einer Übersetzung die englische Originalversion Vorrang hat. |
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Dieser Beschluss zur Aktualisierung der Geschenke-Richtlinie wurde im Januar 2008 per Abstimmung (6 Stimmen dafür) angenommen. |
Die Mission der Wikimedia Foundation ist eine zum Nutzen der Öffentlichkeit. Dementsprechend beabsichtigt die Foundation, als öffentlich unterstützte Wohltätigkeitsorganisation gemäß den Vorschriften des Internal Revenue Service zu agieren, und die finanzielle Unterstützung sollte aus einer Vielzahl von Quellen stammen. Wenn erhebliche finanzielle Unterstützung aus einer bestimmten Quelle stammt, sollte die Foundation sicherstellen, dass diese Unterstützung die Mission der Foundation nicht beeinträchtigt, implizite Verpflichtungen schafft oder zu einer finanziellen Abhängigkeit von dieser Quelle führt. Im Lichte dieser Grundsätze wird die Geschenke-Richtlinie hiermit in folgenden Text geändert:
"Richtlinie zur Annahme von Geschenken ...
3. Das Angebot eines Geschenks, bei dem ein Teil des Geschenks nach den geltenden Kriterien für öffentliche Unterstützung nicht als Unterstützung infrage kommt, unterliegt der Prüfung durch das Kuratorium. Dies gilt auch für ungewöhnliche Förderungen und andere Geschenke, die die Grenzen für Unterstützung überschreiten. Das Geschenk kann auf Anweisung des Kuratoriums angenommen oder zurückgegeben werden. Das Kuratorium kann auch anordnen, dass das Geschenk ganz oder teilweise für die Unterstützung eines Chapters zurückgelegt und nicht für Betriebsausgaben verwendet wird.
Beiträge anderer öffentlich unterstützter Wohltätigkeitsorganisationen unterliegen nicht dieser Beschränkung. Für die Zwecke dieser Bestimmung gelten Beiträge eines Spenders und einer Person, die in einer besonderen Beziehung zu dem Spender steht, als von einer Person geleistet."
Mit 5 Zustimmungen angenommen