Translations:Resolution:Bylaws amendment November 2009/7/de

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"(E) Durch den Vorstand gewählte Mitglieder des Kuratoriums. Ab Januar 2009 können bis zu vier Mitglieder des Kuratoriums vom Vorstand für nicht von der Community oder den Chaptern ausgewählte Positionen ernannt werden und die Amtszeit dieser Ernennungen beträgt höchstens ein Jahr. Die Ernennung der vom Vorstand ausgewählten Mitglieder des Kuratoriums erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen von Unterabschnitt (A) und den geltenden Landes- und Bundesgesetzen. Vom Vorstand ernannte Mitglieder des Kuratoriums müssen für die Dauer ihrer Amtszeit als Mitglieder des Kuratoriums von allen Positionen im Vorstand von Chaptern, leitenden Positionen und von Chaptern oder der Foundation bezahlten Positionen zurücktreten. Die Amtszeit jedes vom Vorstand ernannten Mitglieds des Kuratoriums gemäß diesem Unterabschnitt (E) endet am 31. Dezember des Jahres, in dem das Mitglied des Kuratoriums die Position übernommen hat.