Translations:Resolution:Trademarks/19/de

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  1. Das Kuratorium weist das Marken-Komitee an, seine eigenen Regeln zu entwerfen.
  2. Das Kuratorium weist das Marken-Komitee an, seine Mitgliederliste zu erstellen. Dadurch wird der vorherige Beschluss geändert, in dem der Präsident die Mitglieder ernannte.
  3. Das Kuratorium weist das Marken-Komitee an, dem Kuratorium bis zum 21. Januar 2005 Bericht zu erstatten.