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Resolution:Chapters committee rules and procedures/de

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Beschlüsse Geschäftsordnung des Chapters Commitee Rückmeldungen?
Dieser Beschluss zur Genehmigung von Änderungen an der Geschäftsordnung des Chapters Committee wurde im Januar 2009 mit 6 Zustimmungen angenommen.

Beschlossen, dass:

Die folgenden Änderungen an der Geschäftsordnung des Chapters Commitee genehmigt werden:

Angenommen mit 6:0. Dafür: Jan-Bart, Jimmy, Ting, Kat, Michael, Stu. Abwesend: Domas (krank).

Geschäftsordnung des Chapters Committee, geänderte Fassung vom 01.12.08

Mitgliedschaft

Das Komitee besteht aus mindestens fünf stimmberechtigten "Mitgliedern" und einer Anzahl nicht stimmberechtigter "Berater", die auf Wunsch des Kuratoriums tätig sind. Das Komitee kann entscheiden, wie es seine normalen Geschäfte abwickelt, entweder durch regelmäßige Sitzungen oder auf andere Weise (Wiki, Mailingliste).

Der Begriff "Sitzung" bezieht sich auf virtuelle Treffen und Treffen vor Ort.

Zusätzliche Mitglieder und Berater werden durch eine 2/3-Mehrheit des Komitees ernannt und auf die gleiche Art aus ihrem Amt enthoben. Ein Mitglied oder Berater kann jederzeit zurücktreten, indem er die Absicht dem Komitee schriftlich mitteilt. Das Kuratorium hat das Recht, nach Konsultation mit dem Komitee Mitglieder und Berater zu entfernen und zu ernennen, falls das gewünscht wird.

Das Kuratorium ernennt mindestens eines ihrer Mitglieder zu einem Berater des Chapters Commitee.

Das Komitee wird von einem Vorsitzenden geleitet, der durch Beschluss des Komitees ernannt wird.

Ein stellvertretender Vorsitzender wird ebenfalls per Beschluss ernannt, um den Vorsitzenden bei Bedarf zu vertreten. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden endet mit ihrem freiwilligen Rücktritt, der Ernennung eines Nachfolgers durch das Komitee oder ihrer Abberufung durch das Kuratorium. Beschließt das Kuratorium, einen Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden aus seinem Amt zu entfernen, muss es das Komitee konsultieren. Nach der Abberufung eines Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden durch das Kuratorium wählt das Komitee zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Nachfolger.

Das Komitee entscheidet über die Verantwortlichkeiten des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden. Es kann zudem weitere Rollen schaffen und ihnen die notwendigen Verantwortlichkeiten zuweisen.

Beschlüsse und Anträge

Maßnahmen des Komitees werden in der Regel in Form eines Beschlusses getroffen. Beschlüsse können von einem Mitglied oder Berater oder von einer Einzelperson außerhalb des Komitees mit Unterstützung eines Mitglieds oder Beraters vorgeschlagen werden. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Mitglieder dafür gestimmt hat.

Die übliche Art, einen Beschluss vorzuschlagen, ist eine Mitteilung auf der Mailingliste des Komitees, in der auf einen Entwurf des Beschlusses im Wiki verwiesen wird. Abstimmungen werden normalerweise im Wiki oder während einer Sitzung durchgeführt. Wenn während einer Sitzung über einen Beschluss abgestimmt werden soll, muss der Beschluss mindestens sieben Tage vor der Sitzung vorgeschlagen werden, außer zwei Drittel des Komitees beschließen, auf diese Anforderung zu verzichten ("Dringlichkeitsanträge"). Wenn im Wiki abgestimmt werden soll, haben die Mitglieder nach Bekanntgabe des vorgeschlagenen Beschlusses sieben Tage Zeit, dafür oder dagegen zu stimmen. Andernfalls wird die nicht abgegebene Stimme als Enthaltung gewertet. Der Beschluss gilt dann als angenommen oder abgelehnt, wenn die Mehrheit der Mitglieder entsprechend abgestimmt hat. Andernfalls beschließt das Komitee im Konsens (oder per Abstimmung), die Abstimmungsfrist zu verlängern, den Antrag fallen zu lassen oder ihn zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu prüfen.